Gesundheitswesen
Die vielfältigen bundes- und landesrechtlich geregelten Berufe im Gesundheitswesen, zu denen die akademischen bzw. approbierten Heilberufe wie auch die Gesundheitsfachberufe bzw. nicht approbierten Heilberufe gehören, dienen der Heilung von Krankheiten und der medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten.
Um in den jeweiligen Berufen tätig werden zu können bedarf es einer Approbation (akademische/approbierte Heilberufe) bzw. einer Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung (Gesundheitsfachberufe/nicht approbierte Heilberufe).
Weitere Themen der Abteilung Gesundheit:
- Informationen zum Infektionsschutz
- Informationen zur Gesundheitsberichterstattung
- Informationen zum ZER (Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen
für die Früherkennungsuntersuchungen von Kinder und Jugendliche) - Informationen zur Suchtprävention