Hauptmenü

GBE im Fokus: Masern

Hintergrund und Definition

Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die vorrangig über Tröpfchen übertragen wird. Eine akute Infektion äußert sich üblicherweise zunächst mit Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen und Husten, gefolgt von einem maserntypischen Hautausschlag (Exanthem), der sich über den gesamten Körper ausbreiten kann (1). Mit bis zu 30 % haben Masern-Infektionen eine hohe Komplikationsrate (2), insbesondere bei immunsupprimierten Personen. Für erkranke Kinder in den ersten fünf Lebensjahren ist das Risiko für eine subakute sklerosierende Panenzephalitis als tödliche Spätfolge besonders hoch (3).

Zum Schutz vor Infektionen und möglichen Komplikationen steht ein sicherer Masernimpfstoff mit einer Impfeffektivität von bis zu 99 % bei zweimaliger Impfung zur Verfügung (4). Das von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfschema umfasst die Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln in zwei Dosen: Die erste Impfung erfolgt mit 11 Monaten, die zweite Impfung frühestens vier Wochen später, in der Regel mit 15 Monaten (5). In der Vergangenheit konnten bundesweit dennoch starke Impflücken in der Bevölkerung festgestellt werden, in Brandenburg waren diese allerdings nicht zu beobachten. Um die für den Gemeinschaftsschutz (die sogenannte Herdenimmunität) benötigte Impfquote von 95 % zu erreichen sowie die Bevölkerung und insbesondere Personen, die aufgrund besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, zu schützen, trat zum 01. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft, durch das das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert wurde (§20 Abs. 8-14 IfSG). Demnach müssen Kinder vor der Aufnahme in Kindergärten oder Schulen sowie das dort beschäftigte Personal eine Immunität gegen das Masernvirus nachweisen. Dies kann durch den Nachweis einer durchgemachten Infektion oder einer abgeschlossenen Masern-Impfserie erfolgen (6). Fünf Jahre nach Einführung des Gesetzes sollen nachfolgend die Impfquoten bei Kindern im Einschulungsalter sowie die Masernfallzahlen im Land Brandenburg betrachtet werden.

Masern sind eine hochansteckende Viruserkrankung, die vorrangig über Tröpfchen übertragen wird. Eine akute Infektion äußert sich üblicherweise zunächst mit Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen und Husten, gefolgt von einem maserntypischen Hautausschlag (Exanthem), der sich über den gesamten Körper ausbreiten kann (1). Mit bis zu 30 % haben Masern-Infektionen eine hohe Komplikationsrate (2), insbesondere bei immunsupprimierten Personen. Für erkranke Kinder in den ersten fünf Lebensjahren ist das Risiko für eine subakute sklerosierende Panenzephalitis als tödliche Spätfolge besonders hoch (3).

Zum Schutz vor Infektionen und möglichen Komplikationen steht ein sicherer Masernimpfstoff mit einer Impfeffektivität von bis zu 99 % bei zweimaliger Impfung zur Verfügung (4). Das von der Ständigen Impfkommission empfohlene Impfschema umfasst die Kombinationsimpfung gegen Masern-Mumps-Röteln in zwei Dosen: Die erste Impfung erfolgt mit 11 Monaten, die zweite Impfung frühestens vier Wochen später, in der Regel mit 15 Monaten (5). In der Vergangenheit konnten bundesweit dennoch starke Impflücken in der Bevölkerung festgestellt werden, in Brandenburg waren diese allerdings nicht zu beobachten. Um die für den Gemeinschaftsschutz (die sogenannte Herdenimmunität) benötigte Impfquote von 95 % zu erreichen sowie die Bevölkerung und insbesondere Personen, die aufgrund besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, zu schützen, trat zum 01. März 2020 das Masernschutzgesetz in Kraft, durch das das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert wurde (§20 Abs. 8-14 IfSG). Demnach müssen Kinder vor der Aufnahme in Kindergärten oder Schulen sowie das dort beschäftigte Personal eine Immunität gegen das Masernvirus nachweisen. Dies kann durch den Nachweis einer durchgemachten Infektion oder einer abgeschlossenen Masern-Impfserie erfolgen (6). Fünf Jahre nach Einführung des Gesetzes sollen nachfolgend die Impfquoten bei Kindern im Einschulungsalter sowie die Masernfallzahlen im Land Brandenburg betrachtet werden.

Datengrundlage und Methodik

Datenquelle:

Grundlage für die Betrachtung der Impfquoten im Land Brandenburg bilden die Daten der Schuleingangsuntersuchungen, die jährlich durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste durchgeführt werden. Bei den Schuleingangsuntersuchungen handelt es sich um eine Vollerhebung der Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden. Die Mehrheit der Kinder ist zum Zeitpunkt der Untersuchung fünf oder sechs Jahre alt. Kinder, die im Jahr 2024 eingeschult wurden, wurden zwischen August 2023 und Juli 2024 untersucht und dem Schuljahr 2024 zugeordnet.

Die Masernfallzahlen und -inzidenzen werden auf Basis der Surveillancedaten nach Infektionsschutzgesetz dargestellt. Gemäß IfSG ist neben zahlreichen anderen Infektionserkrankungen und -erregern auch der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung und der Tod (§6 IfSG) an Masern sowie der labordiagnostische Nachweis des Masernvirus, (§7 IfSG) namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt führt daraufhin alle vorhandenen Informationen zusammen, stellt ggf. eigene Ermittlungen an und übermittelt diese Informationen schließlich pseudonymisiert über die zuständige Landesstelle an das Robert Koch-Institut.

Datenhalter:

Daten der Schuleingangsuntersuchungen sowie Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz im Land Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Validität:

Die berichteten Impfquoten beziehen sich ausschließlich auf Kinder, bei denen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein Impfdokument vorgelegt werden konnte. Im Schuljahr 2024 lag für 94 % der Einschüler/-innen ein Impfdokument vor. Durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land Brandenburg wird die Anzahl der erfolgten Impfungen gemäß Impfdokument erfasst. Sofern die Erfassungsgrundlage in anderen Bundesländern dieselbe ist und die Einschüler/-innen eine ähnliche Altersgruppe aufweisen, kann von einer sehr guten Vergleichbarkeit der Angaben ausgegangen werden.

Das Robert Koch-Institut legt für alle bundesweit meldepflichtigen Infektionskrankheiten und -erreger eine Liste an Kriterien für die Bewertung und Berichterstattung fest. Diese sogenannten Fall- und Referenzdefinitionen gewährleisten die bundesweite Vergleichbarkeit der Meldedaten.

Kennzahlen und Berechnung:

Die Darstellung der Immunisierung gegen Masern erfolgt in Form relativer Häufigkeiten. Es erfolgt eine Differenzierung nach Schuljahr, Landkreisen und kreisfreien Städten, Sozialstatus (6) und Migrationshintergrund (in Anlehnung an KiGGS 2003-2006 (7)). Die Darstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten basiert auf dem angegebenen Wohnort der Kinder (angegeben als Amtlicher Regionalschlüssel).

Die Darstellung des Masern-Infektionsgeschehens erfolgt in Form von absoluten und relativen Häufigkeiten sowie Inzidenzraten (Fälle pro 100.000 Einwohner/-innen pro Jahr).

Datenstand: 31.08.2025, 08:17 Uhr

Datenquelle:

Grundlage für die Betrachtung der Impfquoten im Land Brandenburg bilden die Daten der Schuleingangsuntersuchungen, die jährlich durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste durchgeführt werden. Bei den Schuleingangsuntersuchungen handelt es sich um eine Vollerhebung der Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden. Die Mehrheit der Kinder ist zum Zeitpunkt der Untersuchung fünf oder sechs Jahre alt. Kinder, die im Jahr 2024 eingeschult wurden, wurden zwischen August 2023 und Juli 2024 untersucht und dem Schuljahr 2024 zugeordnet.

Die Masernfallzahlen und -inzidenzen werden auf Basis der Surveillancedaten nach Infektionsschutzgesetz dargestellt. Gemäß IfSG ist neben zahlreichen anderen Infektionserkrankungen und -erregern auch der Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung und der Tod (§6 IfSG) an Masern sowie der labordiagnostische Nachweis des Masernvirus, (§7 IfSG) namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt führt daraufhin alle vorhandenen Informationen zusammen, stellt ggf. eigene Ermittlungen an und übermittelt diese Informationen schließlich pseudonymisiert über die zuständige Landesstelle an das Robert Koch-Institut.

Datenhalter:

Daten der Schuleingangsuntersuchungen sowie Meldedaten nach Infektionsschutzgesetz im Land Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Validität:

Die berichteten Impfquoten beziehen sich ausschließlich auf Kinder, bei denen im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung ein Impfdokument vorgelegt werden konnte. Im Schuljahr 2024 lag für 94 % der Einschüler/-innen ein Impfdokument vor. Durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land Brandenburg wird die Anzahl der erfolgten Impfungen gemäß Impfdokument erfasst. Sofern die Erfassungsgrundlage in anderen Bundesländern dieselbe ist und die Einschüler/-innen eine ähnliche Altersgruppe aufweisen, kann von einer sehr guten Vergleichbarkeit der Angaben ausgegangen werden.

Das Robert Koch-Institut legt für alle bundesweit meldepflichtigen Infektionskrankheiten und -erreger eine Liste an Kriterien für die Bewertung und Berichterstattung fest. Diese sogenannten Fall- und Referenzdefinitionen gewährleisten die bundesweite Vergleichbarkeit der Meldedaten.

Kennzahlen und Berechnung:

Die Darstellung der Immunisierung gegen Masern erfolgt in Form relativer Häufigkeiten. Es erfolgt eine Differenzierung nach Schuljahr, Landkreisen und kreisfreien Städten, Sozialstatus (6) und Migrationshintergrund (in Anlehnung an KiGGS 2003-2006 (7)). Die Darstellung nach Landkreisen und kreisfreien Städten basiert auf dem angegebenen Wohnort der Kinder (angegeben als Amtlicher Regionalschlüssel).

Die Darstellung des Masern-Infektionsgeschehens erfolgt in Form von absoluten und relativen Häufigkeiten sowie Inzidenzraten (Fälle pro 100.000 Einwohner/-innen pro Jahr).

Datenstand: 31.08.2025, 08:17 Uhr

Ergebnistabellen und Grafiken

Ergebnistabellen und Grafiken

Abbildung 1: Anteil der Kinder mit Impfungen gegen Masern zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen im Land Brandenburg im Zeitverlauf

Abbildung 2: Impfungen gegen Masern bei Einschülerinnen und Einschülern im Land Brandenburg nach Landkreis / kreisfreier Stadt

BRB (Brandenburg an der Havel), CB (Cottbus), FF (Frankfurt (Oder)), P (Potsdam), BAR (Barnim), LDS (Dahme-Spreewald), EE (Elbe-Elster), HVL (Havelland), MOL (Märkisch-Oderland), OHV (Oberhavel), OSL (Oberspreewald-Lausitz), LOS (Oder-Spree), OPR (Ostprignitz-Ruppin), PM (Potsdam-Mittelmark), PR (Prignitz), SPN (Spree-Neiße), TF (Teltow-Fläming), UM (Uckermark)

BRB (Brandenburg an der Havel), CB (Cottbus), FF (Frankfurt (Oder)), P (Potsdam), BAR (Barnim), LDS (Dahme-Spreewald), EE (Elbe-Elster), HVL (Havelland), MOL (Märkisch-Oderland), OHV (Oberhavel), OSL (Oberspreewald-Lausitz), LOS (Oder-Spree), OPR (Ostprignitz-Ruppin), PM (Potsdam-Mittelmark), PR (Prignitz), SPN (Spree-Neiße), TF (Teltow-Fläming), UM (Uckermark)

Abbildung 3: Anteil der Kinder mit Impfungen gegen Masern zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchungen 2024 nach Sozialstatus und Migrationshintergrund

Abbildung 4: Masernfallzahl und -inzidenz im Land Brandenburg nach Meldejahr seit Einführung der Meldepflicht

Quelle: SurvStat@RKI 2.0, Datenstand: 31.08.2025

Quelle: SurvStat@RKI 2.0, Datenstand: 31.08.2025

Ergebnisse

Impfquoten

Gemäß den Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen befindet sich die Impfquote gegen Masern im Land Brandenburg auf hohem Niveau. Bereits seit dem Schuljahr 2015 liegt die Impfquote für eine bzw. zwei Impfungen bei über 95 %, wobei der Anteil der Kinder mit einer bzw. zwei Impfungen gegen Masern in den letzten zehn Jahren angestiegen ist. Dabei fand der größte Anstieg in den Jahren nach der Einführung des Masernschutzgesetzes 2020 statt. So stieg der Anteil der Einschüler/-innen, bei denen mindestens eine Impfung erfolgt ist, um 0,9 Prozentpunkte von 98,7 % im Schuljahr 2020 auf 99,6 % im Schuljahr 2023. Der Anteil der Einschüler/-innen mit einer 2. Impfung gegen Masern stieg von 95,5 % im Schuljahr 2020 auf 97,9 % im Schuljahr 2024. Ein Anstieg von 2,4 Prozentpunkten (s. Abb. 1).

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs ist der Impfschutz gegen Masern sehr hoch und liegt oberhalb der empfohlenen Quote von 95 %. Regionale Unterschiede zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sind verhältnismäßig gering, für den Impfschutz durch mindestens zwei erfolgte Impfungen gegen Masern jedoch größer als für mindestens eine erfolgte Impfung. Den höchsten Impfschutz (mindestens zwei Impfungen erfolgt) gegen eine Masernerkrankung haben Einschüler/-innen in den Landkreisen Barnim, Oberspreewald-Lausitz sowie Teltow-Fläming (alle 98,6 %) und Oberhavel (98,5 %). Am niedrigsten ist der Impfschutz (mindestens zwei Impfungen erfolgt) in den kreisfreien Städten Potsdam (96,6 %) und Cottbus (97,3 %) sowie in den Landkreisen Spree-Neiße (97,3 %) und Dahme-Spreewald (97,4 %) (s. Abb. 2).

Einen Vergleich der Masernimpfquote in Brandenburg mit der für Gesamtdeutschland bieten die Zahlen des Indikators zu den Impfquoten der Schuleingangsuntersuchungen des Robert Koch-Instituts (9). Diese wurden zuletzt für das Jahr 2020 publiziert. Demnach lag die Impfquote im Jahr 2020 in Brandenburg sowohl für mindestens eine erfolgte Impfung als auch für zwei erfolgte Impfungen deutlich höher (+1,2, bzw. +2,3 Prozentpunkte) als in Gesamtdeutschland.

Einen weiteren Vergleich der Masernimpfquote in Brandenburg mit der für Gesamtdeutschland ermöglicht die VacMap des Robert Koch-Instituts auf Grundlage von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Daten zeigen für Kinder, die im Jahr 2017 geboren wurden, im Alter von 72 Monaten für Brandenburg eine Impfquote von 92,8 % für die 2. Masernimpfung. Damit liegt die Impfquote in Brandenburg 1,2 Prozentpunkte höher als in Gesamtdeutschland (91,6 %) (10).

Kinder, deren Eltern einen niedrigen Sozialstatus aufweisen, verfügen seltener über die 2. Impfung gegen Masern (97,5 %) als Kinder, deren Eltern einen mittleren oder höheren Sozialstatus haben (98,7% bzw. 98,1 %). Betrachtet man die Masernimpfungen bei Einschüler/-innen nach Migrationshintergrund, so wird deutlich: Kinder ohne Migrationshintergrund haben einen höheren Immunschutz gegenüber Masern als Kinder mit einem einseitigen oder beidseitigen Migrationshintergrund. Bei Kindern mit beidseitigem Migrationshintergrund verfügen nur 94,7 % über die 2. Impfung gegen Masern (s. Abb. 3). Möglicherweise zeigt sich hier, dass in bestimmten Herkunftsländern  eine geringere Verfügbarkeit der Impfung besteht.

Masern-Infektionsgeschehen

Seit Einführung der bundesweiten Meldepflicht im Jahr 2001 verlief die jährliche Masern-Inzidenz im Land Brandenburg größtenteils auf niedrigem Niveau (< 1 Fall je 100.000 Einwohner/-innen, s. Abb. 4) und damit meist auch unter der bundesweiten jährlichen Inzidenz. In den Jahren 2013 und 2015 konnten, parallel zum bundesweiten Infektionsgeschehen, deutliche Anstiege der Maserninzidenzen auf 2,4 bzw. 4,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/-innen beobachtet werden. Dies ist unter anderem durch größere Ausbruchsgeschehen unter Geflüchteten aus Ländern mit niedrigen Impfquoten sowie weiteren Personengruppen mit unzureichendem Impfschutz erklärbar (11). Insgesamt war das Infektionsgeschehen im Land Brandenburg bis einschließlich 2019 neben sporadischen Einzelfällen und kleineren, oftmals familiären Ausbrüchen auch geprägt von ausgedehnten Ausbruchsgeschehen, wobei für den Großteil der Fälle (93 %) zwischen 2010 und 2019 eine Exposition in Deutschland ermittelt werden konnte. Im selben Zeitraum war die höchste altersspezifische Inzidenz bei Kindern unter zwei Jahren zu beobachten und lag im Median etwa fünffach höher als die entsprechenden Inzidenzen der anderen Altersgruppen.

Nach Einführung des Masernschutzgesetzes waren in den Meldejahren 2020 und 2021 vermutlich auch aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen zunächst keine Masernfälle im Land Brandenburg zu verzeichnen. Mit den ersten Lockerungen konnte in den Meldejahren 2022 und 2023 jeweils ein Masernfall beobachtet werden. Ab 2024 kam es wieder zu einem leichten Anstieg der Masernfälle. Nichtsdestotrotz verbleibt die Anzahl jährlich gemeldeter Masernfälle seit der Einführung des Masernschutzgesetzes unter dem Median der zehn prä-pandemischen Jahre von 0,5 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/-innen. Weiterhin zeigten Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, bezogen auf ihre Grundgesamtheit, die mit Abstand stärkste Betroffenheit im Vergleich der Altersgruppen, jedoch lag für vier der insgesamt zehn seit 2020 im Land Brandenburg gemeldeten Masernfälle eine Exposition im Ausland vor.

Impfquoten

Gemäß den Zahlen der Schuleingangsuntersuchungen befindet sich die Impfquote gegen Masern im Land Brandenburg auf hohem Niveau. Bereits seit dem Schuljahr 2015 liegt die Impfquote für eine bzw. zwei Impfungen bei über 95 %, wobei der Anteil der Kinder mit einer bzw. zwei Impfungen gegen Masern in den letzten zehn Jahren angestiegen ist. Dabei fand der größte Anstieg in den Jahren nach der Einführung des Masernschutzgesetzes 2020 statt. So stieg der Anteil der Einschüler/-innen, bei denen mindestens eine Impfung erfolgt ist, um 0,9 Prozentpunkte von 98,7 % im Schuljahr 2020 auf 99,6 % im Schuljahr 2023. Der Anteil der Einschüler/-innen mit einer 2. Impfung gegen Masern stieg von 95,5 % im Schuljahr 2020 auf 97,9 % im Schuljahr 2024. Ein Anstieg von 2,4 Prozentpunkten (s. Abb. 1).

In allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs ist der Impfschutz gegen Masern sehr hoch und liegt oberhalb der empfohlenen Quote von 95 %. Regionale Unterschiede zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten sind verhältnismäßig gering, für den Impfschutz durch mindestens zwei erfolgte Impfungen gegen Masern jedoch größer als für mindestens eine erfolgte Impfung. Den höchsten Impfschutz (mindestens zwei Impfungen erfolgt) gegen eine Masernerkrankung haben Einschüler/-innen in den Landkreisen Barnim, Oberspreewald-Lausitz sowie Teltow-Fläming (alle 98,6 %) und Oberhavel (98,5 %). Am niedrigsten ist der Impfschutz (mindestens zwei Impfungen erfolgt) in den kreisfreien Städten Potsdam (96,6 %) und Cottbus (97,3 %) sowie in den Landkreisen Spree-Neiße (97,3 %) und Dahme-Spreewald (97,4 %) (s. Abb. 2).

Einen Vergleich der Masernimpfquote in Brandenburg mit der für Gesamtdeutschland bieten die Zahlen des Indikators zu den Impfquoten der Schuleingangsuntersuchungen des Robert Koch-Instituts (9). Diese wurden zuletzt für das Jahr 2020 publiziert. Demnach lag die Impfquote im Jahr 2020 in Brandenburg sowohl für mindestens eine erfolgte Impfung als auch für zwei erfolgte Impfungen deutlich höher (+1,2, bzw. +2,3 Prozentpunkte) als in Gesamtdeutschland.

Einen weiteren Vergleich der Masernimpfquote in Brandenburg mit der für Gesamtdeutschland ermöglicht die VacMap des Robert Koch-Instituts auf Grundlage von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Daten zeigen für Kinder, die im Jahr 2017 geboren wurden, im Alter von 72 Monaten für Brandenburg eine Impfquote von 92,8 % für die 2. Masernimpfung. Damit liegt die Impfquote in Brandenburg 1,2 Prozentpunkte höher als in Gesamtdeutschland (91,6 %) (10).

Kinder, deren Eltern einen niedrigen Sozialstatus aufweisen, verfügen seltener über die 2. Impfung gegen Masern (97,5 %) als Kinder, deren Eltern einen mittleren oder höheren Sozialstatus haben (98,7% bzw. 98,1 %). Betrachtet man die Masernimpfungen bei Einschüler/-innen nach Migrationshintergrund, so wird deutlich: Kinder ohne Migrationshintergrund haben einen höheren Immunschutz gegenüber Masern als Kinder mit einem einseitigen oder beidseitigen Migrationshintergrund. Bei Kindern mit beidseitigem Migrationshintergrund verfügen nur 94,7 % über die 2. Impfung gegen Masern (s. Abb. 3). Möglicherweise zeigt sich hier, dass in bestimmten Herkunftsländern  eine geringere Verfügbarkeit der Impfung besteht.

Masern-Infektionsgeschehen

Seit Einführung der bundesweiten Meldepflicht im Jahr 2001 verlief die jährliche Masern-Inzidenz im Land Brandenburg größtenteils auf niedrigem Niveau (< 1 Fall je 100.000 Einwohner/-innen, s. Abb. 4) und damit meist auch unter der bundesweiten jährlichen Inzidenz. In den Jahren 2013 und 2015 konnten, parallel zum bundesweiten Infektionsgeschehen, deutliche Anstiege der Maserninzidenzen auf 2,4 bzw. 4,1 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/-innen beobachtet werden. Dies ist unter anderem durch größere Ausbruchsgeschehen unter Geflüchteten aus Ländern mit niedrigen Impfquoten sowie weiteren Personengruppen mit unzureichendem Impfschutz erklärbar (11). Insgesamt war das Infektionsgeschehen im Land Brandenburg bis einschließlich 2019 neben sporadischen Einzelfällen und kleineren, oftmals familiären Ausbrüchen auch geprägt von ausgedehnten Ausbruchsgeschehen, wobei für den Großteil der Fälle (93 %) zwischen 2010 und 2019 eine Exposition in Deutschland ermittelt werden konnte. Im selben Zeitraum war die höchste altersspezifische Inzidenz bei Kindern unter zwei Jahren zu beobachten und lag im Median etwa fünffach höher als die entsprechenden Inzidenzen der anderen Altersgruppen.

Nach Einführung des Masernschutzgesetzes waren in den Meldejahren 2020 und 2021 vermutlich auch aufgrund der COVID-19-Pandemie und der damit einhergehenden Eindämmungsmaßnahmen zunächst keine Masernfälle im Land Brandenburg zu verzeichnen. Mit den ersten Lockerungen konnte in den Meldejahren 2022 und 2023 jeweils ein Masernfall beobachtet werden. Ab 2024 kam es wieder zu einem leichten Anstieg der Masernfälle. Nichtsdestotrotz verbleibt die Anzahl jährlich gemeldeter Masernfälle seit der Einführung des Masernschutzgesetzes unter dem Median der zehn prä-pandemischen Jahre von 0,5 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner/-innen. Weiterhin zeigten Kinder in den ersten beiden Lebensjahren, bezogen auf ihre Grundgesamtheit, die mit Abstand stärkste Betroffenheit im Vergleich der Altersgruppen, jedoch lag für vier der insgesamt zehn seit 2020 im Land Brandenburg gemeldeten Masernfälle eine Exposition im Ausland vor.

Fazit

Seit der Einführung des Masernschutzgesetzes konnte im Land Brandenburg bei Kindern im Vorschulalter ein Anstieg der vollständigen Grundimmunisierung gegen Masern auf 97,9 % erreicht werden. Dieser Wert liegt über dem von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Ziel von 95 %, der für eine weltweite Eradikation der Masern vonnöten wäre. Kinder mit einem beidseitigen Migrationshintergrund erreichen zwar nicht diesen Schwellwert, doch sie profitieren von der bestehenden Herdenimmunität.

Die Daten zum Infektionsgeschehen im Land Brandenburg liefern Hinweise für einen rückläufigen Trend in der jährlichen Maserninzidenz im Vergleich zu den Jahren vor der Einführung des Masernschutzgesetzes, wobei sich zudem ein zunehmender Anteil der im Land Brandenburg gemeldeten Masernfälle im Ausland infiziert. Ergebnisse der genomischen Sequenzanalysen zeigen außerdem, dass Masern-Infektionsketten in Deutschland meist schnell wieder abbrechen und es aktuell keinen Hinweis auf eine endemische Transmission der Masern gibt (12). Diese Beobachtungen liefern Hinweise auf einen positiven Effekt der Masernimpfpflicht sowie einer hohen Masernimmunität in der Bevölkerung, welche die Ausbreitung von Masern im Land Brandenburg deutlich erschweren.

Seit der Einführung des Masernschutzgesetzes konnte im Land Brandenburg bei Kindern im Vorschulalter ein Anstieg der vollständigen Grundimmunisierung gegen Masern auf 97,9 % erreicht werden. Dieser Wert liegt über dem von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten Ziel von 95 %, der für eine weltweite Eradikation der Masern vonnöten wäre. Kinder mit einem beidseitigen Migrationshintergrund erreichen zwar nicht diesen Schwellwert, doch sie profitieren von der bestehenden Herdenimmunität.

Die Daten zum Infektionsgeschehen im Land Brandenburg liefern Hinweise für einen rückläufigen Trend in der jährlichen Maserninzidenz im Vergleich zu den Jahren vor der Einführung des Masernschutzgesetzes, wobei sich zudem ein zunehmender Anteil der im Land Brandenburg gemeldeten Masernfälle im Ausland infiziert. Ergebnisse der genomischen Sequenzanalysen zeigen außerdem, dass Masern-Infektionsketten in Deutschland meist schnell wieder abbrechen und es aktuell keinen Hinweis auf eine endemische Transmission der Masern gibt (12). Diese Beobachtungen liefern Hinweise auf einen positiven Effekt der Masernimpfpflicht sowie einer hohen Masernimmunität in der Bevölkerung, welche die Ausbreitung von Masern im Land Brandenburg deutlich erschweren.

Referenzen

Downloads

Autorinnen

Daria Kuhn & Saskia Glasauer

Daria Kuhn & Saskia Glasauer

Kontakt