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Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Dekoratives Bild.
© Summer Paradive – stock.adobe.com
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Die 3. GDA-Periode (2019-2025)

Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) haben sich auf gemeinsame Arbeitsschutzziele verständigt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gestalten anhand dieser Ziele und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern die Präventionsarbeit im deutschen Arbeitsschutz. Die gemeinsamen Arbeitsschutzziele werden für einen Zeitraum von ca. fünf Jahren festgelegt. Alle GDA-Träger und weitere Akteurinnen und Akteure führen in diesem Rahmen abgestimmte Aktionen und Maßnahmen zur Zielerreichung durch. Sie konzentrieren sich dabei auf Schwerpunkt-Themen und führen in festgelegten Handlungsfeldern konkret formulierte Arbeitsprogramme durch.

Die Träger der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) haben sich auf gemeinsame Arbeitsschutzziele verständigt. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gestalten anhand dieser Ziele und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern die Präventionsarbeit im deutschen Arbeitsschutz. Die gemeinsamen Arbeitsschutzziele werden für einen Zeitraum von ca. fünf Jahren festgelegt. Alle GDA-Träger und weitere Akteurinnen und Akteure führen in diesem Rahmen abgestimmte Aktionen und Maßnahmen zur Zielerreichung durch. Sie konzentrieren sich dabei auf Schwerpunkt-Themen und führen in festgelegten Handlungsfeldern konkret formulierte Arbeitsprogramme durch.

Übergeordnete Ziele der 3. GDA-Periode

Die 3. GDA-Periode verfolgt das übergeordnete Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Deutschland weiter zu verbessern. Im Fokus stehen die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen sowie die Stärkung einer modernen, digitalen und partizipativen Arbeitsschutzkultur. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern wird dabei intensiviert, um einheitliche Standards und wirksame Maßnahmen umzusetzen.

Das strategische Ziel lautet:

„Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen, gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen sowie einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen."

Die 3. GDA-Periode verfolgt das übergeordnete Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Deutschland weiter zu verbessern. Im Fokus stehen die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen und Unfällen sowie die Stärkung einer modernen, digitalen und partizipativen Arbeitsschutzkultur. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern wird dabei intensiviert, um einheitliche Standards und wirksame Maßnahmen umzusetzen.

Das strategische Ziel lautet:

„Arbeit sicher und gesund gestalten: Prävention mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung. Miteinander und systematisch für gute Arbeitsgestaltung bei Muskel-Skelett-Belastungen, gute Arbeitsgestaltung bei psychischen Belastungen sowie einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen."

Durchführung der 3. GDA-Periode in Brandenburg

Die 3. GDA-Periode wurde im Land Brandenburg fristgemäß abgeschlossen, wobei die Erfassung und Auswertung der Ergebnisse bereits vor dem offiziellen Ende der Periode begann. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Periode 3.400 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung (BmSys) durchgeführt. Während dieser Besichtigungen wurden für die drei Arbeitsprogramme zu krebserzeugenden Gefahrstoffen, Muskel-Skelett-Belastungen und psychischen Belastungen jeweils 114 Fachdatenbögen zusätzlich ausgefüllt, die spezifische Fragestellungen zu den gewählten Arbeitsprogrammen enthielten.

Die dokumentierten Betriebsbesichtigungen spiegeln jedoch nicht die Gesamtheit aller durchgeführten Kontrollen im Zeitraum von 2019 bis 2025 wider. Berücksichtigt wurden beispielsweise ausschließlich Besichtigungen in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten. Zudem wurde pro Betrieb nur die erste Besichtigung im Betrachtungszeitraum erfasst. Engmaschige Kontrollen in verschiedenen Betriebsteilen — wie etwa mehreren Werkhallen desselben Unternehmens — sind daher nicht in der Statistik der 3. GDA-Periode enthalten.

Die drei Fachdatenbögen wurden stets im Zusammenhang mit der BmSys ausgefüllt. Sie dienten ebenso dazu, den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes im Betrieb zu erfassen, basierend auf den spezifischen Fragestellungen des jeweiligen Arbeitsprogramms. Für das Land Brandenburg stellten diese Bögen keine vertiefte Erfassung oder umfassende Betriebsprüfung dar. Die Inhalte der Fachdatenbögen werden in Brandenburg regelhaft geprüft, da sie sich in ähnlicher Form in den Prüfpunkten der landesinternen Prüflisten wiederfinden.

Dank der dargestellten kontinuierlichen und etablierten Aufsichtsstrategie ist sichergestellt, dass die Prüfpunkte der drei Arbeitsprogramme der 3. GDA-Periode auch nach deren offizieller Beendigung inhaltlich geprüft werden. Dies garantiert eine nachhaltige Umsetzung der Arbeitsschutzziele und eine fortlaufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben.

Die 3. GDA-Periode wurde im Land Brandenburg fristgemäß abgeschlossen, wobei die Erfassung und Auswertung der Ergebnisse bereits vor dem offiziellen Ende der Periode begann. Insgesamt wurden im Rahmen dieser Periode 3.400 Betriebsbesichtigungen mit Systembewertung (BmSys) durchgeführt. Während dieser Besichtigungen wurden für die drei Arbeitsprogramme zu krebserzeugenden Gefahrstoffen, Muskel-Skelett-Belastungen und psychischen Belastungen jeweils 114 Fachdatenbögen zusätzlich ausgefüllt, die spezifische Fragestellungen zu den gewählten Arbeitsprogrammen enthielten.

Die dokumentierten Betriebsbesichtigungen spiegeln jedoch nicht die Gesamtheit aller durchgeführten Kontrollen im Zeitraum von 2019 bis 2025 wider. Berücksichtigt wurden beispielsweise ausschließlich Besichtigungen in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten. Zudem wurde pro Betrieb nur die erste Besichtigung im Betrachtungszeitraum erfasst. Engmaschige Kontrollen in verschiedenen Betriebsteilen — wie etwa mehreren Werkhallen desselben Unternehmens — sind daher nicht in der Statistik der 3. GDA-Periode enthalten.

Die drei Fachdatenbögen wurden stets im Zusammenhang mit der BmSys ausgefüllt. Sie dienten ebenso dazu, den aktuellen Stand des Arbeitsschutzes im Betrieb zu erfassen, basierend auf den spezifischen Fragestellungen des jeweiligen Arbeitsprogramms. Für das Land Brandenburg stellten diese Bögen keine vertiefte Erfassung oder umfassende Betriebsprüfung dar. Die Inhalte der Fachdatenbögen werden in Brandenburg regelhaft geprüft, da sie sich in ähnlicher Form in den Prüfpunkten der landesinternen Prüflisten wiederfinden.

Dank der dargestellten kontinuierlichen und etablierten Aufsichtsstrategie ist sichergestellt, dass die Prüfpunkte der drei Arbeitsprogramme der 3. GDA-Periode auch nach deren offizieller Beendigung inhaltlich geprüft werden. Dies garantiert eine nachhaltige Umsetzung der Arbeitsschutzziele und eine fortlaufende Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Betrieben.

Erkenntnisse der 3. GDA-Periode

Die Erkenntnisse aus der 3. GDA-Periode sind vielfältig und werden deutschlandweit für alle beteiligten Träger gebündelt ausgewertet. Für Brandenburg wurden in einer landesinternen Auswertung eigene Feststellungen getroffen. So war im Ergebnis in weniger als 3,1 % der Fälle die Funktion der betriebsärztlichen Betreuung bei der Besichtigung vertreten. Hingegen waren Personalvertretungen in 5,3 % und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in 29,5 % der Fälle bei Besichtigungen anwesend. Die Anwesenheit von betrieblichen Funktionsträgern ist nicht notwendig, vereinfacht und beschleunigt jedoch die Betriebsbesichtigung für die Aufsicht und die geprüften Betriebe.

In den durch die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten festgestellten Unterstützungsbedarfen für die Betriebe wurden vorwiegend die arbeitsmedizinische, gefolgt von der sicherheitstechnischen Betreuung genannt. Die Anzahl der Betriebe, die keine derartige Betreuung vorweisen können und die Tatsache, dass vornehmlich Kleinst- und Kleinbetriebe davon betroffen sind, spricht dafür, dass im Land eine adäquate Betreuung in diesen Betrieben nicht gewährleistet ist. Die Unterstützung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ist insbesondere auch erforderlich bei der Beurteilung der Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge hinsichtlich Muskel-Skelett-Belastungen und dem Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Als Ergebnis wurde durch die Arbeitsschutzaufsicht regelhaft die Unterstützung der Betreuung durch die Unfallversicherungsträger empfohlen.

Dies ist besonders wichtig, da gerade kleine und Kleinstbetriebe im sogenannten Unternehmermodell (alternatives Betreuungsmodell) eine alternative arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung anwenden, die wesentlich auf einen aktuellen Schulungsstand der Arbeitgeberin des Arbeitgebers angewiesen ist.

Für das Arbeitsprogramm Psyche konnte festgestellt werden, dass Betriebe in vielen Fällen bereits Maßnahmen mit Bezug zu psychischer Belastung umsetzen, ohne das Thema formal und systematisch im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Hierin liegt allerdings die Gefahr für "blinde Flecken", sodass einzelne Belastungsbereiche (z. B. Arbeitsumgebungsbedingungen) nicht berücksichtigt werden zugunsten anderer Faktoren, die leichter (mit verhaltensbezogenen Maßnahmen) bespielt werden können (z. B. Umgang mit schwierigen Kundinnen/Kunden, Patientinnen/Patienten oder Klientinnen/Klienten). Es wurde bei allen geprüften Betrieben eine mehrheitlich positive Gesamtbewertung hinsichtlich der Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Diese mehrheitlich positive Gesamtbewertung hinsichtlich der Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung steht jedoch im Widerspruch zur aktuellen Forschungslage wonach die Umsetzungsquote der Gefährdungsbeurteilung (inkl. der Beurteilung psychischer Belastung) zwar kontinuierlich ansteige, sich jedoch insgesamt auf einem eher niedrigen Niveau befinde. Insofern ist hier Steuerungsbedarf der Überwachung festgestellt, der durch Empfehlungen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin begleitet wird.

 

Die Erkenntnisse aus der 3. GDA-Periode sind vielfältig und werden deutschlandweit für alle beteiligten Träger gebündelt ausgewertet. Für Brandenburg wurden in einer landesinternen Auswertung eigene Feststellungen getroffen. So war im Ergebnis in weniger als 3,1 % der Fälle die Funktion der betriebsärztlichen Betreuung bei der Besichtigung vertreten. Hingegen waren Personalvertretungen in 5,3 % und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in 29,5 % der Fälle bei Besichtigungen anwesend. Die Anwesenheit von betrieblichen Funktionsträgern ist nicht notwendig, vereinfacht und beschleunigt jedoch die Betriebsbesichtigung für die Aufsicht und die geprüften Betriebe.

In den durch die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten festgestellten Unterstützungsbedarfen für die Betriebe wurden vorwiegend die arbeitsmedizinische, gefolgt von der sicherheitstechnischen Betreuung genannt. Die Anzahl der Betriebe, die keine derartige Betreuung vorweisen können und die Tatsache, dass vornehmlich Kleinst- und Kleinbetriebe davon betroffen sind, spricht dafür, dass im Land eine adäquate Betreuung in diesen Betrieben nicht gewährleistet ist. Die Unterstützung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte ist insbesondere auch erforderlich bei der Beurteilung der Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge hinsichtlich Muskel-Skelett-Belastungen und dem Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Als Ergebnis wurde durch die Arbeitsschutzaufsicht regelhaft die Unterstützung der Betreuung durch die Unfallversicherungsträger empfohlen.

Dies ist besonders wichtig, da gerade kleine und Kleinstbetriebe im sogenannten Unternehmermodell (alternatives Betreuungsmodell) eine alternative arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung anwenden, die wesentlich auf einen aktuellen Schulungsstand der Arbeitgeberin des Arbeitgebers angewiesen ist.

Für das Arbeitsprogramm Psyche konnte festgestellt werden, dass Betriebe in vielen Fällen bereits Maßnahmen mit Bezug zu psychischer Belastung umsetzen, ohne das Thema formal und systematisch im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Hierin liegt allerdings die Gefahr für "blinde Flecken", sodass einzelne Belastungsbereiche (z. B. Arbeitsumgebungsbedingungen) nicht berücksichtigt werden zugunsten anderer Faktoren, die leichter (mit verhaltensbezogenen Maßnahmen) bespielt werden können (z. B. Umgang mit schwierigen Kundinnen/Kunden, Patientinnen/Patienten oder Klientinnen/Klienten). Es wurde bei allen geprüften Betrieben eine mehrheitlich positive Gesamtbewertung hinsichtlich der Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Diese mehrheitlich positive Gesamtbewertung hinsichtlich der Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung steht jedoch im Widerspruch zur aktuellen Forschungslage wonach die Umsetzungsquote der Gefährdungsbeurteilung (inkl. der Beurteilung psychischer Belastung) zwar kontinuierlich ansteige, sich jedoch insgesamt auf einem eher niedrigen Niveau befinde. Insofern ist hier Steuerungsbedarf der Überwachung festgestellt, der durch Empfehlungen der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin begleitet wird.