Arbeitsmedizin und Berufskrankheiten
Medizinischer Arbeitsschutz (Gewerbeärztlicher Dienst)
Der Gewerbeärztliche Dienst ist Ansprechpartner in Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes im Land Brandenburg. Ziel ist es, die Gesundheit am Arbeitsplatz zu fördern und berufsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Dabei arbeitet der gewerbeärztliche Dienst mit den anderen Akteurinnen und Akteuren im Arbeitsschutz zusammen.
Zu den Aufgaben des gewerbeärztlichen Dienstes zählen im LAVG u. a.:
- Aufsicht über die Einhaltung der Rechtsvorschriften zum medizinischen Arbeitsschutz mit den damit verbundenen Beratungs- und Kontrollaufgaben
- Überprüfung des medizinischen Arbeitsschutzes vor Ort im Einzelfall
- Entgegennahme von Anzeigen auf Verdacht auf eine Berufskrankheit und Mitwirkung im Berufskrankheitenverfahren der gesetzlichen Unfallversicherungen
- Ermächtigungen von Ärztinnen und Ärzten zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Strahlenschutz und bei Arbeiten in Druckluft
- Beteiligung an arbeitsmedizinischen Fortbildungsveranstaltungen
- Mitarbeit in Arbeitsschutzinstitutionen und Gremien auf Bundes- und Länderebene
- Sammlung und Bewertung von Informationen zu Berufskrankheiten im Rahmen einer Risikoanalyse, um Schwerpunkte und Bedingungen der Entstehung von Berufskrankheiten zu erkennen
