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Tierseuchenkasse

© MQ Illustrations- stock.adobe.com
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Die Tierseuchenkasse Brandenburg gehört zum Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, wird aber als Sondervermögen haushälterisch getrennt verwaltet.

Die Tierseuchenkasse ist zuständig für  die Erhebung von Beiträgen und die Gewährung von Entschädigungen, Beihilfen und sonstigen finanziellen Unterstützungen.

Zu den Aufgaben der Tierseuchenkasse gehört auch die Vorsorge für Tötungen und Bestandsräumungen bei Tierseuchen.