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Textilkennzeichnung

© zephyr_p - stock.adobe.com
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Marktüberwachungsprogramm

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ist in Brandenburg die zuständige Marktüberwachungsbehörde für die Überwachung der Einhaltung des Textilkennzeichnungsgesetzes. Die Überwachungstätigkeit des LAVG im Bereich Textil umfasst die Überprüfung der vorgefundenen textilen Produkte bei herstellenden, einführenden und handelnden Akteurinnen und Akteuren, sowohl im Präsenz- als auch im Online-Handel, auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes (TextilKennzG).

Konkret werden Textilerzeugnisse dahingehend untersucht, ob die Kennzeichnung oder Etikettierung im Hinblick auf die Textilfaserzusammensetzung den Anforderungen des TextilKennzG entspricht, die korrekte Bezeichnung der Textilfasern verwendet wird und die Vorschriften zur Kennzeichnung nichttextiler Bestandteile tierischen Ursprungs eingehalten werden.

Der Schwerpunkt der Marktüberwachung liegt auf der Kontrolle der Kennzeichnungspflicht für die Verbraucherinnen und Verbraucher und der Bestimmung der Faserzusammensetzungen durch qualitative und quantitative Analysen.

In der praktischen Ausübung der Marktüberwachung wird zwischen verschiedenen Vorgängen unterschieden:

Bei reaktiven Vorgängen ist der Anlass für das Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörde eine von außen zugegangene Information, z. B. Verbraucherbeschwerden, Zollmitteilungen oder Hinweise aus anderen Bundesländern.

Aktive Vorgänge umfassen solche Untersuchungen, die sich zum einen aus den jährlich gesetzten Schwerpunkten und zum anderen aus den Prüfungen der Vor-Ort- und Online-Kontrollen ergeben. Die Schwerpunktsetzung beruht auf eigenen Erkenntnissen oder Risikobetrachtungen. Berücksichtigt werden dabei aktuelle Geschehnisse im Bereich Textilien oder die Untersuchung von speziellen Kennzeichnungsvorschriften wie beispielsweise die Kennzeichnung „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ an Produkten mit Echt- und Kunstpelzen.