Kernkraftwerk Rheinsberg / Entsorgung der radioaktiven Reststoffe
Beim Rückbau des KKR fallen neben dem Kernbrennstoff weit über 100.00 Tonnen Reststoffe an, die im Einklang mit den atomrechtlichen und abfallrechtlichen Vorschriften entsorgt werden.
Der größte Teil dieser radioaktiven Stoffe sowie beweglichen Gegenstände, Gebäude, Bodenflächen, Anlagen oder Anlagenteile kann über das Freigabeverfahren nach StrSchV in den allgemeinen Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Einhaltung der festgelegten Freigabewerte.
Dazu müssen alle freizugebenden Materialien, Gebäude und Bodenflächen ein, in der betrieblichen Freimessordnung, festgeschriebenes Freimessverfahren durchlaufen. Dieses schließt mit der behördlichen Bestätigung der Übereinstimmung mit den Anforderungen des Freigabebescheides ab. Im Ergebnis sind die Materialien als nichtradioaktive Stoffe aus der atomrechtlichen Bindung entlassen und können verwendet, verwertet, beseitigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Das im KKR auf Grund seiner Geometrie oder der erforderlichen Behandlungen nicht freimessbare Material wird zum Zwischenlager Nord (ZLN) transportiert. Das ZLN befindet sich am Standort des Kernkraftwerkes Greifswald der Energiewerke Nord GmbH. Es dient beiden Kraftwerken als Zwischenlager sowie als Konditionierungsstation. Dort wird das Material mit dem Ziel der anschließenden Freimessung bearbeitet. Die danach auf Grund ihrer Aktivität nicht freimessbaren Stoffe werden als radioaktiver Abfall zum Abklingen oder bis zu ihrer späteren Ablieferung an ein Bundesendlager zwischengelagert.