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Eigenüberwachung des ehemaligen Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR)

Vergleich der Aktivitäten der mit der Fortluft und dem Abwasser abgeleiteten radioaktiven Stoffe des KKR

Genehmigungswert in Bq pro Jahr Abgabe in Bq im Jahr 2022
(Anteil am Genehmigungswert in %)
Abgabe in Bq im Jahr 2023
(Anteil am Genehmigungswert in %)
Fortluft
radioaktive Edelgase entfällt
(Reaktor außer Betrieb)
keine Messung keine Messung
radioaktive β-Aerosole 8,5 E+08 8,5 E+04 (0,01 %) 1,0 E+05 (0,01 %)
radioaktive α-Aerosole 7,5 E+06 7,5 E+04 (1,0 %) 7,0 E+04 (0,9 %)
Jod 131 entfällt
(Reaktor außer Betrieb)
keine Messung keine Messung
Abwasser
γ-β-Strahler 1,0 E+08* 2,3 E+06 (2,3 %) 6,7 E+05 (0,67 %)
α-Strahler 5,0 E+06* 7,1 E+04 (1,4 %) 1,4 E+04 (0,28 %)
Tritium 1,0 E+12 bzw. 3,9 E+0,5 1,16 E+05
100 Bq/l pro Abgabe* max. 8,7 Bq/l max. 4,6 Bq/l

*Genehmigungswerte aus dem Wasserrechtlichen Bescheid vom 17.12.2020 des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Einleitung von Abwasser des KKR in die Müritz-Havel-Wasserstraße)

Die vom KKR untersuchten Proben werden auch vom Landeslabor Berlin-Brandenburg als unabhängige Messstelle analysiert. Beide Messergebnisse werden verglichen und auf Übereinstimmung geprüft („Kontrolle der Eigenüberwachung“).