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Radioaktive Abfälle

Radioaktive Abfälle, die in Wissenschaft, Medizin und Gewerbe entstehen sind von den Erzeugern gemäß Atomgesetz (AtG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) an die zuständige Landessammelstelle abzuliefern. Der Gesetzgeber verpflichtet die Länder, für diese Abfälle Landessammelstellen zur sicheren Zwischenlagerung einzurichten.

Auf der Grundlage eines zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg geschlossenen Vertrages können die radioaktiven Abfälle des Landes Brandenburg an die  in Mecklenburg-Vorpommern befindliche gemeinsame Landessammelstelle abgeliefert werden.

Eine Benutzungsordnung regelt die Annahme- und Einlagerungsbedingungen von radioaktiven Abfällen. Die Ablieferungsmodalitäten für die Ablieferer aus Brandenburg erfolgen über das zuständige Fachdezernat des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Letzte Aktualisierung: 09.06.2020