Hauptmenü

Lebensmittelüberwachung einschließlich Bedarfsgegenstände, Tabak, Wein und Kosmetika

Das LAVG ist zuständig für bestimmte lebensmittelrechtliche Zulassungen (Mineralwasser, Wein, Bier) und für die Information der Öffentlichkeit über unsichere Erzeugnisse oder erhebliche Täuschungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Das Dezernat V1 des LAVG leistet fachbehördliche Unterstützung bei akuten Zwischenfällen und koordiniert kreisübergreifend Maßnahmen bei überregionalem Handlungsbedarf zum Schutz der Verbraucher/-innen auch gemeinsam mit anderen zuständigen Behörden (lebensmittelbedingte Erkrankungen oder überregionale Rückrufe/Rücknahmen).

Das LAVG ist zuständig für bestimmte lebensmittelrechtliche Zulassungen (Mineralwasser, Wein, Bier) und für die Information der Öffentlichkeit über unsichere Erzeugnisse oder erhebliche Täuschungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Das Dezernat V1 des LAVG leistet fachbehördliche Unterstützung bei akuten Zwischenfällen und koordiniert kreisübergreifend Maßnahmen bei überregionalem Handlungsbedarf zum Schutz der Verbraucher/-innen auch gemeinsam mit anderen zuständigen Behörden (lebensmittelbedingte Erkrankungen oder überregionale Rückrufe/Rücknahmen).


Information des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bezüglich der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutzerklärung:

Information des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bezüglich der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutzerklärung: