Lebensmittelüberwachung einschließlich Bedarfsgegenstände, Tabak, Wein und Kosmetika
![Headerbild Lebensmittel, Kosmetika, Tabak](/sixcms/media.php/9/AdobeStock_46189119.jpeg)
Das LAVG ist zuständig für bestimmte lebensmittelrechtliche Zulassungen (Mineralwasser, Wein, Bier) und für die Information der Öffentlichkeit über unsichere Erzeugnisse oder erhebliche Täuschungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Das Dezernat V1 des LAVG leistet fachbehördliche Unterstützung bei akuten Zwischenfällen und koordiniert kreisübergreifend Maßnahmen bei überregionalem Handlungsbedarf zum Schutz der Verbraucher/-innen auch gemeinsam mit anderen zuständigen Behörden (lebensmittelbedingte Erkrankungen oder überregionale Rückrufe/Rücknahmen).
Das LAVG ist zuständig für bestimmte lebensmittelrechtliche Zulassungen (Mineralwasser, Wein, Bier) und für die Information der Öffentlichkeit über unsichere Erzeugnisse oder erhebliche Täuschungen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Das Dezernat V1 des LAVG leistet fachbehördliche Unterstützung bei akuten Zwischenfällen und koordiniert kreisübergreifend Maßnahmen bei überregionalem Handlungsbedarf zum Schutz der Verbraucher/-innen auch gemeinsam mit anderen zuständigen Behörden (lebensmittelbedingte Erkrankungen oder überregionale Rückrufe/Rücknahmen).
Information des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) bezüglich der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Datenschutzerklärung:
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