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Allgemeine Hinweise Gentechnik

Schon gewusst?
© Daniel Berkmann – stock.adobe.com
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Allgemeine Hinweise zur Anzeige bzw. Antragstellung

  • Ihre Anzeige, Anmeldung bzw. Ihr Genehmigungsantrag sind nicht an eine bestimmte Form gebunden. Lediglich die Schriftform ist vorgeschrieben.
     
  • Welche Informationen erforderlich sind, bestimmt die Gentechnik-Verfahrensverordnung.
     
  • Die Bereitstellung der notwendigen Informationen - und damit die Bearbeitung Ihres Antrags - wird wesentlich erleichtert, wenn Sie die zur bundesweit einheitlichen Anwendung entwickelten Formblätter verwenden.
     
  • Sie müssen nur die Formblätter einreichen, die auf Ihre Aktivitäten zutreffen (z.B. Formblatt M erst ab Sicherheitsstufe 2, Formblatt AT nur bei gentechnischen Arbeiten in Tierhaltungsbereichen).
     
  • Die Formblätter decken derzeit nur die Zulassungsanforderungen der Sicherheitsstufen 1 und 2 ab. Bei Anlagen und Arbeiten höherer Sicherheitsstufen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Genehmigungsbehörde.
     
  • Zweifelsfälle sind leider unvermeidbar. Bei Unklarheiten über den Antragsumfang oder einzelne Unterlagen und Formblätter sprechen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde, die Sie gerne beraten wird.
     
  • Wenn Sie die Absicht haben, gentechnische Arbeiten im Land Brandenburg aufzunehmen, besuchen Sie unsere Hinweise zur Antragstellung.
Letzte Aktualisierung: 30.11.2021