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EU-Schnellwarnsysteme

© radiorio – stock.adobe.com
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Das LAVG fungiert für das Land Brandenburg als Kontaktstelle für die zwei europäischen Schnellwarnsysteme für Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenstände: RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) und für gefährliche Konsumgüter (ausgenommen Nahrungs- und Arzneimittel sowie medizinische Geräte): RAPEX (Rapid Exchange of Information System). Das Dezernat V1 ist für die Bereiche Lebensmittel, Futtermittel, Lebensmittelbedarfsgegenstände, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabak und Tätowiermittel zuständig.


Das RASFF und RAPEX sind Netzwerke der nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dienen als behördeninternes Kommunikationsmittel zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu jedem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die menschliche Gesundheit, das von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tätowiermitteln oder Tabakerzeugnissen ausgeht.

Daneben existieren die Amtshilfesysteme der Meldung von Lebensmittelbetrugs-Fällen (Administrative Assistance and Cooperation System – Food Fraud, kurz: AAC-FF) und von allgemeinen Amtshilfe-Fällen (AAC-AA) innerhalb der EU, für die dieselben Meldewege gelten.

Eine Übersicht über den Aufbau und die Meldeverfahren der europäischen Schnellwarnsysteme bietet die Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL.

Die Information der Verbraucher/-innen über unsichere Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände erfolgt durch das Landesamt über das bundesweite Portal Lebensmittelwarnung (siehe Links).

Das RASFF und RAPEX sind Netzwerke der nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten und dienen als behördeninternes Kommunikationsmittel zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu jedem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die menschliche Gesundheit, das von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika, Tätowiermitteln oder Tabakerzeugnissen ausgeht.

Daneben existieren die Amtshilfesysteme der Meldung von Lebensmittelbetrugs-Fällen (Administrative Assistance and Cooperation System – Food Fraud, kurz: AAC-FF) und von allgemeinen Amtshilfe-Fällen (AAC-AA) innerhalb der EU, für die dieselben Meldewege gelten.

Eine Übersicht über den Aufbau und die Meldeverfahren der europäischen Schnellwarnsysteme bietet die Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL.

Die Information der Verbraucher/-innen über unsichere Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände erfolgt durch das Landesamt über das bundesweite Portal Lebensmittelwarnung (siehe Links).


Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenständen RASFF

Meldungen zu Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen sind von den Mitgliedstaaten in das Schnellwarnsystem RASFF einzustellen, wenn von den Lebensmitteln oder den Bedarfsgegenständen ein ernstes unmittelbares oder mittelbares Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht. Das ist in der Regel der Fall bei:

  • Lebensmitteln, die verbotene Stoffe enthalten
  • Lebensmitteln, die hohe Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln enthalten
  • Lebensmitteln, bei denen die zulässige Höchstmenge an krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen überschritten ist
  • Lebensmitteln, bei denen z.B. krankmachende Pilze, Bakterien, Viren oder Parasiten nachgewiesen wurden
  • Lebensmitteln mit radioaktive Kontamination mit Cäsium-137
  • nicht zugelassenen genetisch veränderten Lebensmitteln
  • nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln und neuartigen Lebensmittelzutaten
  • kühlpflichtigen Lebensmitteln, die wegen Nichteinhaltung der Kühlkette zurückgewiesen wurden.

Die tägliche Übersicht der anonymisierten Meldungen aus dem Schnellwarnsystem RASFF für Lebensmittel und Futtermittel sowie die Tagesmeldungen der vergangenen Monate werden auf den Internet-Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht (siehe Links).

Schnellwarnsystem für Lebensmittel, Futtermittel und Lebensmittelbedarfsgegenständen RASFF

Meldungen zu Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen sind von den Mitgliedstaaten in das Schnellwarnsystem RASFF einzustellen, wenn von den Lebensmitteln oder den Bedarfsgegenständen ein ernstes unmittelbares oder mittelbares Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht. Das ist in der Regel der Fall bei:

  • Lebensmitteln, die verbotene Stoffe enthalten
  • Lebensmitteln, die hohe Gehalte an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln enthalten
  • Lebensmitteln, bei denen die zulässige Höchstmenge an krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen überschritten ist
  • Lebensmitteln, bei denen z.B. krankmachende Pilze, Bakterien, Viren oder Parasiten nachgewiesen wurden
  • Lebensmitteln mit radioaktive Kontamination mit Cäsium-137
  • nicht zugelassenen genetisch veränderten Lebensmitteln
  • nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln und neuartigen Lebensmittelzutaten
  • kühlpflichtigen Lebensmitteln, die wegen Nichteinhaltung der Kühlkette zurückgewiesen wurden.

Die tägliche Übersicht der anonymisierten Meldungen aus dem Schnellwarnsystem RASFF für Lebensmittel und Futtermittel sowie die Tagesmeldungen der vergangenen Monate werden auf den Internet-Seiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht (siehe Links).

Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte RAPEX

Meldungen über Verbraucherprodukte wie Spielzeug oder Kleidung werden in das RAPEX-System eingestellt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, der Kommission Meldung zu erstatten, wenn folgende vier Kriterien erfüllt sind:

  • Das Produkt ist ein Verbraucherprodukt.
  • Das Produkt unterliegt Maßnahmen, die seine Bereitstellung auf dem Markt oder seine Verwendung verhindern, beschränken oder besonderen Bedingungen unterwerfen ("präventive und restriktive Maßnahmen").
  • Das Produkt stellt ein ernstes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für Verbraucher/-innen dar.
  • Das Produkt mit ernsten Risiken für die Gesundheit ist in der EU in den Verkehr gekommen.

Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte RAPEX

Meldungen über Verbraucherprodukte wie Spielzeug oder Kleidung werden in das RAPEX-System eingestellt. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, der Kommission Meldung zu erstatten, wenn folgende vier Kriterien erfüllt sind:

  • Das Produkt ist ein Verbraucherprodukt.
  • Das Produkt unterliegt Maßnahmen, die seine Bereitstellung auf dem Markt oder seine Verwendung verhindern, beschränken oder besonderen Bedingungen unterwerfen ("präventive und restriktive Maßnahmen").
  • Das Produkt stellt ein ernstes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko für Verbraucher/-innen dar.
  • Das Produkt mit ernsten Risiken für die Gesundheit ist in der EU in den Verkehr gekommen.

Bedarfsgegenstände:

Als Bedarfsgegenstände werden solche Verbraucherprodukte bezeichnet, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln und nicht nur vorübergehend mit dem Menschen in Berührung zu kommen. Unterschieden werden hierbei Lebensmittelbedarfsgegenstände und sonstige Bedarfsgegenstände.

Lebensmittelbedarfsgegenstände („Lebensmittelkontaktmaterialien“):

Als Bedarfsgegenstände dieser Kategorie werden solche Materialien und Gegenstände bezeichnet, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu gehören Besteck und Geschirr, aber auch Verpackungen oder Küchenutensilien wie Pfannenwender oder Backpapier.


Bedarfsgegenstände:

Als Bedarfsgegenstände werden solche Verbraucherprodukte bezeichnet, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln und nicht nur vorübergehend mit dem Menschen in Berührung zu kommen. Unterschieden werden hierbei Lebensmittelbedarfsgegenstände und sonstige Bedarfsgegenstände.

Lebensmittelbedarfsgegenstände („Lebensmittelkontaktmaterialien“):

Als Bedarfsgegenstände dieser Kategorie werden solche Materialien und Gegenstände bezeichnet, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu gehören Besteck und Geschirr, aber auch Verpackungen oder Küchenutensilien wie Pfannenwender oder Backpapier.

"Sonstige Bedarfsgegenstände“:

Zu dieser Kategorie gehören Materialien und Gegenstände, die dafür vorgesehen sind, mit der menschlichen Haut in Berührung zu kommen. Dazu zählen Bekleidung und Schmuck, aber auch Spielwaren, Reinigungsmittel sowie deren Verpackungen.

"Sonstige Bedarfsgegenstände“:

Zu dieser Kategorie gehören Materialien und Gegenstände, die dafür vorgesehen sind, mit der menschlichen Haut in Berührung zu kommen. Dazu zählen Bekleidung und Schmuck, aber auch Spielwaren, Reinigungsmittel sowie deren Verpackungen.