Ozonschicht- und klimarelevante Verbindungen
Dem LAVG wurden in diesem Bereich Aufgaben übertragen, die als nationale Ergänzungen der europa-rechtlichen Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase) in Form der Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV erlassen worden sind.
Die ChemOzonSchichtV regelt die Rückgewinnung und Rücknahme sowie die Vermeidung des Austritts von in der EU-Verordnung geregelten Stoffen in die Atmosphäre sowie die persönlichen Voraussetzungen für Arbeiten mit diesen ozonschichtschädigenden Stoffen.
Zu den übertragenen Aufgaben zählt hier die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, in denen für die jeweiligen Aufgabenbereiche erforderlichen Kenntnisse über die Anlagentechnik, die einschlägigen Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren vermittelt werden. Für die Antragstellung benutzen Sie bitte nachfolgendes Formular.
Dem LAVG wurden in diesem Bereich Aufgaben übertragen, die als nationale Ergänzungen der europa-rechtlichen Vorschriften (Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen und Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase) in Form der Chemikalien-Ozonschichtverordnung – ChemOzonSchichtV und der Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV erlassen worden sind.
Die ChemOzonSchichtV regelt die Rückgewinnung und Rücknahme sowie die Vermeidung des Austritts von in der EU-Verordnung geregelten Stoffen in die Atmosphäre sowie die persönlichen Voraussetzungen für Arbeiten mit diesen ozonschichtschädigenden Stoffen.
Zu den übertragenen Aufgaben zählt hier die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, in denen für die jeweiligen Aufgabenbereiche erforderlichen Kenntnisse über die Anlagentechnik, die einschlägigen Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren vermittelt werden. Für die Antragstellung benutzen Sie bitte nachfolgendes Formular.
Die übertragenen Aufgaben im Bereich der ChemKlimaschutzV betreffen die Zertifizierung von Unternehmen, die Installationen, Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten oder Wartungen sowie Stilllegungen von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, durchführen.
Eine Zertifizierung können Unternehmen beantragen, die im erforderlichen Umfang sachkundiges Personal beschäftigen und bei denen die für die entsprechenden Tätigkeiten erforderliche technische Ausrüstung vorhanden ist. Unternehmen, die zertifiziert werden möchten, benutzen bitte das Formular
Die übertragenen Aufgaben im Bereich der ChemKlimaschutzV betreffen die Zertifizierung von Unternehmen, die Installationen, Reparaturen, Instandhaltungsarbeiten oder Wartungen sowie Stilllegungen von ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, durchführen.
Eine Zertifizierung können Unternehmen beantragen, die im erforderlichen Umfang sachkundiges Personal beschäftigen und bei denen die für die entsprechenden Tätigkeiten erforderliche technische Ausrüstung vorhanden ist. Unternehmen, die zertifiziert werden möchten, benutzen bitte das Formular
Auch die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und die Abnahme von Sachkundeprüfungen nach der ChemKlimaschutzV sowie zur Erteilung der entsprechenden Sachkundebescheinigungen gehört zu unseren Aufgaben. Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren sind im folgenden Merkblatt zusammengefasst:
Auch die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen und die Abnahme von Sachkundeprüfungen nach der ChemKlimaschutzV sowie zur Erteilung der entsprechenden Sachkundebescheinigungen gehört zu unseren Aufgaben. Informationen zu diesem Anerkennungsverfahren sind im folgenden Merkblatt zusammengefasst: