Wer wird überwacht?
Das Dezernat V5 Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung des LAVG überwacht - im Rahmen seiner Zuständigkeit für das gesamte Land Brandenburg – das Inverkehrbringen und die Bereitstellung auf dem Markt von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen im Direkt- und Online-Handel insbesondere bei:
- Herstellern
- Importeuren
- nachgeschalteten Anwendern, wie z. B. Formulierern, Groß- und Einzelhändlern
- Privatpersonen