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Marktüberwachung

© Sergey Ryzhow - stock.adobe.com
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Alle EU-Staaten werden durch die EG-Verordnung 765/2008 verpflichtet, Marktüberwachungsprogramme für harmonisierte Produktanforderungen zu etablieren und deren Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Übergeordnetes Ziel im Bereich Chemikalien- und Biozidrecht ist es, die hohen Anforderungen der EU-Gesetzgebung an Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zum Schutz der Verbraucher, der Umwelt und des Klimas zu überwachen und umzusetzen.

Die Regeln zum sicheren Umgang mit gefährlichen Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen sollen so durchgesetzt und unsicheren Produkten der Marktzugang verwehrt werden. Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Verbraucher- und Umweltschutz, sondern auch dem freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes und einem fairen Wettbewerb der Marktteilnehmer.

Einen Überblick über wichtige Überwachungsergebnisse aus den vergangenen Jahren erhalten Sie in den jeweiligen Jahresberichten, die Sie mit weiteren Veröffentlichungen unter Publikationen der Abteilung Verbraucherschutz finden.