Welche Pflichten ergeben sich für gewerbliche Verwender?
Gewerbliche Verwender müssen Abhandenkommen und Diebstahl von regulierten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigem LKA melden.
Gewerbliche Verwender müssen Abhandenkommen und Diebstahl von regulierten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung dem zuständigem LKA melden.