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Cannabis

Mit dem Cannabisgesetz wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert.

Abteilung Verbraucherschutz

Das Dezernat V1 (Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung, Gentechnik, Trinkwasser, Badegewässer) ist für die Prüfung und Bescheidung von Anträgen auf Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen zuständig.

Auf der Fachseite finden Sie weiterführende Informationen zum Konsumcannabisgesetz und die Antragsunterlagen.

Abteilung Gesundheit

Cannabis wird aus dem Anwendungsbereich des Betäubungsmittelgesetztes herausgenommen und im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt.

Das Dezernat G3 (Apotheken, Arzneimittel) ist im Rahmen der Arzneimittelüberwachung für die Umsetzung des MedCanG zuständig.

Zuständige Behörde für die Anwendung des MedCanG ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Dort finden Sie weitere Informationen zum Medizinischen Cannabis.

Abteilung Zentrale Dienste

Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz erfolgt durch das Dezernat Z2 (Justiziariat).