Berufszulassungen
Akademische Heilberufe
Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem akademischen/ approbierten Heilberufe (Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker und Psychologische Psychotherapeutin/ Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/ Psychotherapeut) arbeiten möchte bedarf der Approbation. Für einen befristeten Zeitraum ist auch eine Tätigkeit mit einer beschränkten, vorübergehenden Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Berufs zulässig.
Weitere Informationen zu akademischen Heilberufen stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Gesundheitsfachberufe
Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem bundes- oder landesrechtlich reglementierten Gesundheitsfachberuf/ nicht approbierten Heilberuf (z.B. Pflegefachfrau/ -mann, Notfallsanitäterin/ Notfallsanitäter, Hebamme, Physiotherapeutin/ Physiotherapeut, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/ -helfer etc.) arbeiten möchte bedarf der jeweiligen Erlaubnis die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Weitere Informationen zu Gesundheitsfachberufen stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Akademische Heilberufe
Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem akademischen/ approbierten Heilberufe (Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker und Psychologische Psychotherapeutin/ Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/ Psychotherapeut) arbeiten möchte bedarf der Approbation. Für einen befristeten Zeitraum ist auch eine Tätigkeit mit einer beschränkten, vorübergehenden Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Berufs zulässig.
Weitere Informationen zu akademischen Heilberufen stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Gesundheitsfachberufe
Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem bundes- oder landesrechtlich reglementierten Gesundheitsfachberuf/ nicht approbierten Heilberuf (z.B. Pflegefachfrau/ -mann, Notfallsanitäterin/ Notfallsanitäter, Hebamme, Physiotherapeutin/ Physiotherapeut, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/ -helfer etc.) arbeiten möchte bedarf der jeweiligen Erlaubnis die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Weitere Informationen zu Gesundheitsfachberufen stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite zur Verfügung.