Hauptmenü

Öffentlich-rechtliche Unterbringung

Aktenordner mit Beschriftung Aufsichtsbehörde, dazu Paragraphenzeichen und eine Waage
© MQ-Illustrations - stock.adobe.com
Aktenordner mit Beschriftung Aufsichtsbehörde, dazu Paragraphenzeichen und eine Waage
© MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung gegen ihren Willen anlässlich drohender Eigen- oder Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) wird im Land Brandenburg in 18 Krankenhäusern (Psychiatrische Fachkliniken, Psychiatrische Abteilungen) gemeindenah durchgeführt, wovon sechs Kliniken Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrien vorhalten.

Die Fachaufsicht ist dem LAVG durch das BbgPsychKG übertragen worden. Diese erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben durch die privaten Trägerinnen und Träger.

Im Rahmen der Rechtmäßigkeitskontrolle prüft das LAVG insbesondere, ob die Vorgaben des BbgPsychKG durch die in der UKV beliehenen Krankenhäuser umgesetzt bzw. erfüllt werden.

Im Rahmen der Zweckmäßigkeitskontrolle wird geprüft, ob die durch das Krankenhaus eingeleiteten Maßnahmen zur Erreichung des Zwecks der Unterbringung geeignet sind sowie alle unnötigen Maßnahmen unterlassen wurden.

Die oberste Fachaufsicht wird von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied der Landesregierung ausgeübt.

Das Dezernat G5 "Aufsicht Maßregelvollzug / öffentlich-rechtliche Unterbringung" hat seinen Sitz in Cottbus:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg
Abteilung Gesundheit, Dezernat G5
Gaglower Straße 17/18
03048 Cottbus