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Infektionsepidemiologie / Meldewesen

© peshkova – stock.adobe.com
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Im Sachgebiet Infektionsschutz/Meldewesen wird die kontinuierliche infektionsepidemiologische Überwachung nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) wahrgenommen. Es umfasst unter anderem die tägliche Qualitätskontrolle der Meldedaten nach IfSG, die tagesaktuelle epidemiologische Bewertung der nach Infektionsschutzgesetz übermittelten Fallzahlen, die fachliche Unterstützung der Gesundheitsämter und des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (MGS) sowie die Fortbildung für Gesundheitsämter. Auch der regelmäßige fachliche Austausch auf nationaler Ebene zur epidemiologischen Überwachung von Infektionskrankheiten gehört zum Aufgabengebiet.

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Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG muss die Meldung von Infektionskrankheiten durch Ärztinnen und Ärzte elektronisch via DEMIS erfolgen. Das Meldeformular sollte nur genutzt werden, wenn die elektronische Meldung nicht erfolgen kann.

Gemäß § 14 Abs. 8 IfSG muss die Meldung von Infektionskrankheiten durch Ärztinnen und Ärzte elektronisch via DEMIS erfolgen. Das Meldeformular sollte nur genutzt werden, wenn die elektronische Meldung nicht erfolgen kann.