Allgemein- und Krankenhaushygiene
Fachliche Unterstützung der Brandenburger Gesundheitsämter und anderer Behörden auf Landes- und Kommunalebene bei der infektionshygienischen Überwachung von medizinischen Einrichtungen sowie Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen mit körpernahen Dienstleistungen.
Dies umfasst:
- Krankenhäuser
- Stationäre und ambulante Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen
- Gemeinschaftseinrichtungen z.B. Kitas, Schulen und Flüchtlingsunterkünfte
- Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens
- Behandlungseinrichtungen mit körpernahen Dienstleistungen wie Körper- und Schönheitspflege, Tattoo und Piercing
Zum Aufgabenspektrum gehören des Weiteren:
- Infektionsepidemiologische Überwachung der meldepflichtigen Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen entsprechend Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Mitwirkung in Facharbeitsgemeinschaften wie:
- Arbeitsgruppe „Krankenhaushygiene“ beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
- „Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Rahmenhygieneplänen nach IfSG“
- Länderarbeitskreis „MRE-Netzwerke“ (MRE: Multiresistente Erreger)
- Länderarbeitskreis „Außerklinische Intensivpflege“
- Sachbearbeitung bei der Konzessionierung von Privatkrankenanstalten entsprechend § 30 GewO