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Allgemein- und Krankenhaushygiene

© vchalup – stock.adobe.com
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Fachliche Unterstützung der Brandenburger Gesundheitsämter und anderer Behörden auf Landes- und Kommunalebene bei der infektionshygienischen Überwachung von medizinischen Einrichtungen sowie Pflege- und Gemeinschaftseinrichtungen und Einrichtungen mit körpernahen Dienstleistungen.

Dies umfasst:

  •  Krankenhäuser
  • Stationäre und ambulante Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie vergleichbare Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen
  • Gemeinschaftseinrichtungen z.B. Kitas, Schulen und Flüchtlingsunterkünfte
  • Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens
  • Behandlungseinrichtungen mit körpernahen Dienstleistungen wie Körper- und Schönheitspflege, Tattoo und Piercing

Zum Aufgabenspektrum gehören des Weiteren:

  • Infektionsepidemiologische Überwachung der meldepflichtigen Erreger mit speziellen Resistenzen und Multiresistenzen entsprechend Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Mitwirkung in Facharbeitsgemeinschaften wie:
    • Arbeitsgruppe „Krankenhaushygiene“ beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
    • „Länder-Arbeitskreis zur Erstellung von Rahmenhygieneplänen nach IfSG“
    • Länderarbeitskreis „MRE-Netzwerke“ (MRE: Multiresistente Erreger)
    • Länderarbeitskreis „Außerklinische Intensivpflege“
  • Sachbearbeitung bei der Konzessionierung von Privatkrankenanstalten entsprechend § 30 GewO