Gesundheitsfachberufe - Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage im Ausland (Certificate of good standing)
Wenn Sie im Ausland in einem Gesundheitsfachberuf (GFB) tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis darüber, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufs in Deutschland berechtigt sind und keine straf-, berufs-, und disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet worden sind. (Unbedenklichkeitsbescheinigung – „Certificate of good standing“)
Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, wenn Sie im Bundesland Brandenburg z. Zt. Ihren Beruf ausüben, zuletzt ausgeübt haben oder Ihre Ausbildung in Brandenburg erworben haben. Das entsprechende Antragsformular, dem Sie auch alle erforderlichen Nachweise entnehmen können, finden Sie unter Downloads.
Bitte beachten Sie unbedingt die jeweils angegebene Form. Alle eingereichten Nachweise verbleiben in der Behörde. Aus Kapazitätsgründen ist das Fertigen von Kopien und Beglaubigungen nicht möglich.
Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist gebührenpflichtig. Gemäß der Tarifstelle 7.4.4. der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (GebOMSGIV) vom 19.04.2017 (GVBl.II/17, [Nr. 23]), in der zuletzt geänderten Fassung, ist für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) eine Rahmengebühr von 58,00 Euro vorgesehen. Die Rahmengebühr wird nach Antragstellung als Vorschusszahlung erhoben.
Die Vorschusszahlung wird Ihnen mittels der Eingangsbestätigung übermittelt.