Apothekenwesen
Die zentralen gesetzlichen Grundlagen sind das Gesetz über das Apothekenwesen und die Verordnung über den Betrieb von Apotheken.
Unsere Zuständigkeit erstreckt sich im Apothekenbereich auf folgende Kernaufgaben:
- Erteilung von Erlaubnissen
- Apothekenbetriebserlaubnis
- Versandhandelserlaubnis
- Erteilung von Genehmigungen
- Verwaltung nach dem Tod des Erlaubnisinhabers
- Verträge über die Versorgung von Krankenhäusern mit Arzneimitteln
- Entgegennahme von Anzeigen
- Vertretung durch einen Pharmazieingenieur
- Wechsel der Filialleitung