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Apothekenbetriebserlaubnis

Wer eine öffentliche Apotheke mit bis zu drei Filialen oder eine Krankenhausapotheke betreiben will, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Die Betriebserlaubnis ist schriftlich zu beantragen. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Dieses Merkblatt finden Sie weiter unten im Register unter Weitere Informationen.

Für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.