Medizinstudium / Prüfungen / Approbations-
erteilung
Berufsbild
Ärztinnen/Ärzte beschäftigen sich mit der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen; sie sind staatlich anerkannte Vertreter der wissenschaftlichen Medizin. Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Spezialisierungen geführt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind
1. die Bundesärzteordnung -BÄO in der jeweils gültigen Fassung und
2. die Approbationsordnung für Ärzte – ÄAppO 2002 in der jeweils gültigen Fassung.
Ausbildung
Die ärztliche Ausbildung umfasst
- ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität), wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt;
- eine Ausbildung in Erster Hilfe;
- einen Krankenpflegedienst von drei Monaten;
- eine Famulatur von vier Monaten und
- die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Brandenburg wird ein Studium der Medizin von der Medizinischen Hochschule Brandenburg – Theodor Fontane angeboten.
Auf die Ausbildung werden unter bestimmten Voraussetzungen ein dem Medizinstudium verwandtes Studium sowie ein im Ausland betriebenes Medizinstudium oder verwandtes Studium ganz oder teilweise angerechnet.
Prüfungen
Die (staatliche) Ärztliche Prüfung wird im Land Brandenburg vor dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, abgelegt, und zwar:
- der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M1 nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren bzw. bei Modellstudiengängen erfolgt dies im Rahmen einer sog. Äquivalenzprüfung
- der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M2 nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
- der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M3 nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Berufsausübung
Wer in Deutschland den Arztberuf ausüben will, bedarf der Approbation als Ärztin/Arzt.
Berufsbild
Ärztinnen/Ärzte beschäftigen sich mit der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen; sie sind staatlich anerkannte Vertreter der wissenschaftlichen Medizin. Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Spezialisierungen geführt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind
1. die Bundesärzteordnung -BÄO in der jeweils gültigen Fassung und
2. die Approbationsordnung für Ärzte – ÄAppO 2002 in der jeweils gültigen Fassung.
Ausbildung
Die ärztliche Ausbildung umfasst
- ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität), wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt;
- eine Ausbildung in Erster Hilfe;
- einen Krankenpflegedienst von drei Monaten;
- eine Famulatur von vier Monaten und
- die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Brandenburg wird ein Studium der Medizin von der Medizinischen Hochschule Brandenburg – Theodor Fontane angeboten.
Auf die Ausbildung werden unter bestimmten Voraussetzungen ein dem Medizinstudium verwandtes Studium sowie ein im Ausland betriebenes Medizinstudium oder verwandtes Studium ganz oder teilweise angerechnet.
Prüfungen
Die (staatliche) Ärztliche Prüfung wird im Land Brandenburg vor dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, abgelegt, und zwar:
- der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M1 nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren bzw. bei Modellstudiengängen erfolgt dies im Rahmen einer sog. Äquivalenzprüfung
- der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M2 nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
- der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M3 nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Berufsausübung
Wer in Deutschland den Arztberuf ausüben will, bedarf der Approbation als Ärztin/Arzt.
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Hinweise zum Kontakt und zur Bearbeitung
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Hinweise zur Bearbeitung
Wir sind um eine zügige Bearbeitung aller Anliegen bemüht und bitten um Verständnis, dass eine bevorzugte Bearbeitung einzelner Anträge nicht möglich ist, da dies zu Lasten zum Teil deutlich älterer Anträge gehen würde.
Die Antragsunterlagen sollten unbedingt vollständig, in der geforderten Form und auf dem Postweg eingereicht werden.
Persönlich abgegebene Antragsunterlagen werden nicht sofort überprüft – es erfolgt eine schriftliche Mitteilung. Bitte sehen Sie unbedingt von der Übermittlung des Antrages oder von Antragsunterlagen per Fax oder E-Mail ab, da diese nicht verwertbar sind.
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Die Antragsunterlagen sollten unbedingt vollständig, in der geforderten Form und auf dem Postweg eingereicht werden.
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Telefonisch
Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 UhrPersönlich
Nur nach vorheriger VereinbarungTelefonisch
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