Akademische Heilberufe
An die Berufsangehörigen im Bereich des Gesundheitswesens sind besonders hohe Anforderungen in fachlicher und persönlicher Hinsicht zu stellen.
Das Dezernat G1 nimmt hierbei insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen in den akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen
- Erteilung von Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland in den akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen, wenn dort eine Tätigkeit aufgenommen werden soll
- Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten der Gesundheitsberufe
- Prüfungsamt
Weitere Informationen zu den einzelnen Berufen sowie zu den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.