Erklärung zur Barrierefreiheit – Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Stand: 17.07.2024
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzungsfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webauftritte des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de
https://gesundheitsplattform.brandenburg.de
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseite ist überwiegend mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Bekannte nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzerinnen und Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
Auflistung aller nicht eingehaltener Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß des Annex A der EN 301 549 in Tabelle A.1 für Websites und Webanwendungen:
Nummer der Anforderung | Beschreibung der Anforderung |
9.1.1.1 |
Nicht-Text-Inhalt |
9.1.3.1 |
Info und Beziehungen |
9.1.3.2 |
Sinnvolle Reihenfolge |
9.1.3.5 |
Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck |
9.1.4.3 |
Kontraste von Texten ausreichend |
9.1.4.4 |
Text auf 200 % vergrößerbar |
9.1.4.5 |
Verzicht auf Schriftgrafiken |
9.1.4.10 |
Inhalte brechen um |
9.1.4.13 |
Eingeblendete Inhalte bedienbar |
9.2.1.1 |
Ohne Maus nutzbar |
9.2.1.2 |
Keine Tastaturfalle |
9.2.2.2 |
Bewegte Inhalte abschaltbar |
9.2.4.1 |
Bereiche überspringbar |
9.2.4.4 |
Aussagekräftige Linktexte |
9.2.4.7 |
Aktuelle Position des Fokus deutlich |
9.2.5.1 |
Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten |
9.2.5.3 |
Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens |
9.3.1.2 |
Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet |
9.3.3.1 |
Fehlerkennzeichnung |
9.4.1.1 |
Korrekte Syntax |
9.4.1.2 |
Name, Rolle, Wert verfügbar |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2023 erstellt und zuletzt am 17. Juli 2024 überprüft.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einem Prüfbericht vom 18.04.2024, durchgeführt von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseiten auffallen, können Sie uns per E-Mail oder postalisch kontaktieren:
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lavg.brandenburg.de
Anschrift: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Ansprechperson
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5048
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
LAVG Präsidialbüro, Öffentlichkeitsarbeit
Stand: 17.07.2024
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzungsfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webauftritte des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de
https://gesundheitsplattform.brandenburg.de
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Webseite ist überwiegend mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Bekannte nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzerinnen und Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
Auflistung aller nicht eingehaltener Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß des Annex A der EN 301 549 in Tabelle A.1 für Websites und Webanwendungen:
Nummer der Anforderung | Beschreibung der Anforderung |
9.1.1.1 |
Nicht-Text-Inhalt |
9.1.3.1 |
Info und Beziehungen |
9.1.3.2 |
Sinnvolle Reihenfolge |
9.1.3.5 |
Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck |
9.1.4.3 |
Kontraste von Texten ausreichend |
9.1.4.4 |
Text auf 200 % vergrößerbar |
9.1.4.5 |
Verzicht auf Schriftgrafiken |
9.1.4.10 |
Inhalte brechen um |
9.1.4.13 |
Eingeblendete Inhalte bedienbar |
9.2.1.1 |
Ohne Maus nutzbar |
9.2.1.2 |
Keine Tastaturfalle |
9.2.2.2 |
Bewegte Inhalte abschaltbar |
9.2.4.1 |
Bereiche überspringbar |
9.2.4.4 |
Aussagekräftige Linktexte |
9.2.4.7 |
Aktuelle Position des Fokus deutlich |
9.2.5.1 |
Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten |
9.2.5.3 |
Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens |
9.3.1.2 |
Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet |
9.3.3.1 |
Fehlerkennzeichnung |
9.4.1.1 |
Korrekte Syntax |
9.4.1.2 |
Name, Rolle, Wert verfügbar |
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2023 erstellt und zuletzt am 17. Juli 2024 überprüft.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einem Prüfbericht vom 18.04.2024, durchgeführt von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV).
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseiten auffallen, können Sie uns per E-Mail oder postalisch kontaktieren:
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lavg.brandenburg.de
Anschrift: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Ansprechperson
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5048
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
LAVG Präsidialbüro, Öffentlichkeitsarbeit