Airbags und Gurtstraffer
Umgang mit Airbags und Gurtstraffer-Einheiten
Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe (Zünder). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage- und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.
Behördliches Anzeigeverfahren
Betriebe, die mit Airbags oder Gurtstraffern umgehen, z. B. lagern, ein- oder ausbauen, müssen das mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) anzeigen. Auch ein Wechsel der verantwortlichen Person und die Einstellung des Betriebes sind anzeigepflichtig.
Für die Meldung können Sie das folgende Formular verwenden. Wir empfehlen Ihnen, das Formular online aus zu füllen und an das Landesamt für Arbeitsschutz zu schicken. Es ist als Empfänger bereits voreingestellt. Für Ihre Unterlagen drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.