Zum Schutz und zur Vorsorge im Hinblick auf schädliche Wirkungen nichtionisierender Strahlung am Menschen existieren gesetzliche Regelungen. Dazu gehören auch Vorgaben zum Betrieb von UV Bestrahlungsgeräten und für den Betrieb von Anlagen, die zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden. Das LAVG überwacht die Einhaltung der Vorschriften aus dem Gesetz zum Schutz bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und der darauf gestützten Rechtsverordnungen.