Gefahrgutbeförderung
Die Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter dienen in erster Linie der Verhütung von Umwelt- und Gesundheitsgefahren, die sich beim Transport von Gefahrgut ergeben können.
Zur Minimierung dieser Gefahren überwacht das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit die Gefahrgutvorschriften für die Straße, die nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die Binnenschifffahrt, die Hochseeschifffahrt und den Luftverkehr bereits in den Betrieben.
Die am Gefahrguttransport beteiligten Betriebe wie z. B. Absender, Beförderer und Verlader müssen neben einer Vielzahl von technischen auch organisatorische Anforderungen erfüllen.
Bestimmte Betriebe benötigen eine spezielle Sicherheitsberatung durch besonders geschulte Gefahrgutbeauftragte und für die Durchführung der Transporte Fahrzeugführer mit gültigen Schulungsbescheinigungen.
Zuständig für Fragen zur Gefahrgutbeförderung ist im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).