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Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten

Marktüberwachung

Die Ausübung der Marktüberwachung ist durch europarechtliche Regelungen determiniert. Im Rahmen der europäischen Marktfreiheiten wird innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union der freie Verkehr von Waren gewährleistet. Im Anwendungsbereich der harmonisierten Vorschriften existiert grundsätzlich nicht das Erfordernis von staatlichen Zulassungen oder Prüfungen für das Inverkehrbringen von Produkten. Die betroffenen Wirtschaftsakteurinnen und -akteure erklären eigenverantwortlich mit der CE-Kennzeichnung - teilweise durch die Einbindung von Konformitätsbewertungsstellen - die Konformität ihrer Produkte mit den relevanten Vorschriften. Die Marktüberwachung existiert als Korrektiv zur diesem liberalen Marktzugang.

Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten

Energieeffizienzanforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung stellen zwei unterschiedliche Ansätze dar, mit denen das gleiche Ziel der Energieeinsparung verfolgt wird. Mit den europäischen Verordnungen zur Ökodesignrichtlinie werden Mindeststandards aufgestellt, welche zu erfüllen sind, um konforme Produkte auf dem Europäischen Markt bereitstellen zu dürfen. Das Energieverbrauchskennzeichnungsrecht gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, schnell die relevanten Kenngrößen erfassen zu können, um so gezielte Kaufentscheidungen für das ökologischste Produkt treffen zu können. Diese Kombination führt zur größtmöglichen Wirksamkeit der Energieeffizienzziele.

Die Marktüberwachung im Bereich der Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung kontrolliert die Umsetzung und Einhaltung der europäischen Vorgaben und trägt so zur Erreichung der Energieeffizienzziele bei. Damit wird auch dem berechtigten Interesse der Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeurinnen und Importeure nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken gedient und die Wettbewerbsfähigkeit der im Geltungsbereich dieser rechtlichen Bestimmungen agierenden Industrie gestärkt. Ein ebenso großes Interesse an der Durchsetzung der Vorgaben haben die Öffentlichkeit im Hinblick auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und die Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus wirtschaftlichen Gründen daran interessiert sind, dass die von den Herstellerinnen und Herstellern einzuhaltenden und angegebenen Verbrauchs- und Effizienzwerte korrekt sind.

Zuständig für Fragen zur Energieeffizienz im Rahmen des Ökodesigns und zur Energieverbrauchskennzeichnung ist im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).