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Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten

Marktüberwachung

Die Ausübung der Marktüberwachung ist durch europarechtliche Regelungen determiniert. Im Rahmen der europäischen Marktfreiheiten wird innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union der freie Verkehr von Waren gewährleistet. Im Anwendungsbereich der harmonisierten Vorschriften existiert grundsätzlich nicht das Erfordernis von staatlichen Zulassungen oder Prüfungen für das Inverkehrbringen von Produkten. Die betroffenen Wirtschaftsakteurinnen und -akteure erklären eigenverantwortlich mit der CE-Kennzeichnung, teilweise durch die Einbindung von Konformitätsbewertungsstellen, die Konformität ihrer Produkte mit den relevanten Vorschriften. Die Marktüberwachung existiert als Korrektiv zu diesem liberalen Marktzugang.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist die zuständige Behörde für Fragen und den Vollzug zur Energieeffizienz im Rahmen des Ökodesigns und zur Energieverbrauchskennzeichnung im Land Brandenburg.

Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten

Energieeffizienzanforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung stellen zwei unterschiedliche Ansätze dar, mit denen das gleiche Ziel der Energieeinsparung verfolgt wird. Mit den europäischen Verordnungen zur Ökodesignrichtlinie und zukünftig mit der Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR) werden zum einen Mindeststandards aufgestellt, welche zu erfüllen sind, um konforme Produkte auf dem Europäischen Markt bereitstellen zu dürfen und zum anderen den Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit gegeben, schnell die relevanten Kenngrößen erfassen zu können, um so gezielte Kaufentscheidungen für das ökologischste Produkt treffen zu können. Diese Kombination führt zur größtmöglichen Wirksamkeit der Energieeffizienzziele. Mit den neuen europäischen Vorgaben rücken verstärkt Anforderungen an die Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit in den Fokus. So müssen Herstellerinnen und Hersteller zum Beispiel zukünftig eine Anleitung zum Reparieren ihrer Produkte zur Verfügung stellen und Ersatzteile vorhalten.

Die Marktüberwachung im Bereich der Energieeffizienz und Energieverbrauchskennzeichnung kontrolliert die Umsetzung und Einhaltung der europäischen Vorgaben und trägt so zur Erreichung der Energieeffizienzziele bei. Damit wird auch dem berechtigten Interesse der Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeurinnen und Importeure nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken gedient und die Wettbewerbsfähigkeit der im Geltungsbereich dieser rechtlichen Bestimmungen agierenden Industrie gestärkt. Ein ebenso großes Interesse an der Durchsetzung der Vorgaben hat die Öffentlichkeit im Hinblick auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und die Verbraucherinnen und Verbraucher, die aus wirtschaftlichen Gründen daran interessiert sind, dass die von den Herstellerinnen und Herstellern einzuhaltenden und angegebenen Verbrauchs- und Effizienzwerte korrekt sind.

Marktüberwachung im Land Brandenburg durch das LAVG

Skala zur Energieeffizienz mit den Kategorien von A+++ (sehr energieeffizient), A+++, A++, A+, A, B, C, D, E, F bis G (weniger energieeffizient). Darunter Symbole für verschiedene Haushaltsgeräte (Dunstabzug, Heizgerät, Glühbirne, Fernseher, Laptop, Auto, Schalter, Computer).
http://icons8.com

Dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) wurde die Zuständigkeit für die Bereiche des Ökodesigns und der Energieverbrauchskennzeichnung übertragen. Damit ist das LAVG die zuständige Marktüberwachungsbehörde für alle Produkte, die in Brandenburg hergestellt, in Verkehr gebracht oder erworben werden können und prüft diese auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften.

Bei Mängel wird auf deren Beseitigung hingewirkt. Dies kann freiwillig durch die Wirtschaftsakteurin/den Wirtschaftsakteur oder mit den Mittel des Verwaltungsverfahrensgesetzes geschehen. Die festgestellten Verstöße werden zudem mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet. Das LAVG ist zudem Ansprechpartner für die Zollbehörden bei Fragen zur Einfuhrfähigkeit von Produkten. Die Zusammenarbeit mit den anderen bundesdeutschen als auch europäischen Marktüberwachungsbehörden erfolgt über die europaweite elektronische Informationsplattform ICSMS.

Programme gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EVPG, § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EnVKG:

Skala zur Energieeffizienz mit den Kategorien von A+++ (sehr energieeffizient), A+++, A++, A+, A, B, C, D, E, F bis G (weniger energieeffizient). Darunter Symbole für verschiedene Haushaltsgeräte (Dunstabzug, Heizgerät, Glühbirne, Fernseher, Laptop, Auto, Schalter, Computer).
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Dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) wurde die Zuständigkeit für die Bereiche des Ökodesigns und der Energieverbrauchskennzeichnung übertragen. Damit ist das LAVG die zuständige Marktüberwachungsbehörde für alle Produkte, die in Brandenburg hergestellt, in Verkehr gebracht oder erworben werden können und prüft diese auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften.

Bei Mängel wird auf deren Beseitigung hingewirkt. Dies kann freiwillig durch die Wirtschaftsakteurin/den Wirtschaftsakteur oder mit den Mittel des Verwaltungsverfahrensgesetzes geschehen. Die festgestellten Verstöße werden zudem mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet. Das LAVG ist zudem Ansprechpartner für die Zollbehörden bei Fragen zur Einfuhrfähigkeit von Produkten. Die Zusammenarbeit mit den anderen bundesdeutschen als auch europäischen Marktüberwachungsbehörden erfolgt über die europaweite elektronische Informationsplattform ICSMS.

Programme gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EVPG, § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EnVKG: