Bei Lufttemperaturen im Arbeitsraum von mehr als 26°C arbeiten die Beschäftigten nicht mehr im Komfort-, sondern bis 30°C im Erträglichkeitsbereich. Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgebende gehalten, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen für Leben und Gesundheit zu vermeiden und verbleibende Gefährdungen für die Dauer der Nutzung des Arbeitsraumes gering zu halten. Informationen und Hinweise zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung finden Sie hier.