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GDA-Experimentierjahr 2026: Gemeinsam gegen Absturzunfälle am Arbeitsplatz

- Erschienen am 31.03.2026

1. Worum geht es?

Auch im Jahr 2026 wird ein Teil der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) die Aufsicht prägen. Es dient zum Ausprobieren neuer Aufsichtsformate und als Brücke zwischen der 2025 abgeschlossenen 3. GDA-Periode und der kommenden 4. GDA-Periode ab 2027. Im Mittelpunkt steht die Kontrolle von arbeitsbedingten Absturzgefährdungen zur Prävention von Absturzunfällen, einer der häufigsten Unfallarten am Arbeitsplatz.

2. Schwerpunktbereiche

Das Arbeitsprogramm konzentriert sich auf drei besonders gefährdete Bereiche:

    • Dacharbeiten,
    • Gerüste und Leitern sowie
    • Laderampen und Fahrzeuge.

3. Was passiert konkret?

    • aktive und reaktive Aufsicht im Betrieb und auf Baustellen, 
    • Beratungen auf Anfrage und anlassbezogen vor Ort,
    • Öffentlichkeitsarbeit durch Fachtagungen und Kampagnen sowie
    • Vernetzung zwischen Unfallversicherungsträgern (UVT), staatlicher Arbeitsschutzverwaltung (ASV) und externen Institutionen.

4. Warum ist das wichtig?

Durch die Kombination aus Aufsicht, Beratung und Vernetzung soll

    • die Zahl schwerer und tödlicher Absturzunfälle gesenkt,
    • das Bewusstsein für Risiken gestärkt und
    • die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig verbessert werden.

5. Wie werden die Ergebnisse genutzt?

Alle erbrachten Leistungen werden regelmäßig erfasst und ausgewertet. So kann die Aufsichtsstrategie gezielt gesteuert, verbessert und sichtbar gemacht werden.

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Datum
31.03.2026
Rubrik
Aktuelle Meldungen , Arbeitsschutz