Start der Osterferien in Brandenburg
Hinweise auf Regelungen zur Ferienarbeit
- Erschienen amDie Osterferien in Brandenburg beginnen am 30.03.2026 und enden zum 10.04.2026. Zwei Wochen schulfreie Zeit eröffnet für viele Schülerinnen und Schüler eine Möglichkeit, durch Ferienarbeit erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich ein Taschengeld zu verdienen. Dabei ist es jedoch wichtig, die gesetzlichen Regelungen zur Ferienarbeit zu beachten.
Kinder und Jugendliche müssen geschützt werden, um ihre Gesundheit und ihre Entwicklung nicht zu gefährden. Das Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend sowie die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überanstrengung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren.
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung sind die Arbeitgebenden. Diese sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler bei der Ferienarbeit keinen gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind.
Viele konkrete Informationen und Hinweise enthält das Merkblatt „Ungetrübte Ferienarbeit – Was ist beim Jobben zu beachten?“.
