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Arbeiten im Freien - Was ist besonders zu beachten?

- Erschienen am 20.04.2026
Themenbild Hitze © New Africa - stock.adobe.com

Arbeitsplätze im Freien und insbesondere auf Baustellen unterliegen ganzjährig einer besonderen Gefährdung. Die Auswirkungen des Klimawandels stellen den Arbeitsschutz auf Baustellen vor zusätzliche Herausforderungen: 

    • Niedrige Temperaturen im Winter und immer höhere Temperaturen im Sommer führen zu stärkerer körperlicher Belastung und im Sommer zusätzlich zu mehr Hitzestress. 
    • Die gestiegene UV-Strahlungsbelastung erhöht das Risiko für Haut- und Augenerkrankungen bis hin zu Krebserkrankungen. 
    • Extremwetterereignisse wie Hitzewellen oder Starkregen treten immer häufiger auf. 

Diese und weitere Folgen des Klimawandels betreffen nicht nur die klassische Beschäftigung im Freien auf Baustellen, aber diese in besonderem Maße. 

Pflichten der Arbeitgebenden

Arbeitgebende sind gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies beinhaltet,

    • durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. 
    • bei den erforderlichen Maßnahmen das T-O-P-Prinzip zu beachten. Dieses bedeutet, dass technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen haben. 

Die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen auf Basis einer fachkundig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung ist entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. 

Bei der Arbeit im Freien wirken unterschiedliche Faktoren gleichzeitig auf die Beschäftigten ein: 

    • z. B. Lärm und Staub, 
    • witterungs- und wetterbedingte äußere Einwirkungen wie natürliche UV-Strahlung, Hitze, Kälte, Niederschlag, Wind, Gewitter und Blitzschlag sowie 
    • durch Klimawandel bedingte veränderte Arbeitsumgebungsbedingungen. 

Dies erfordert eine Neubewertung vorhandener Maßnahmenkonzepte unter Bezugnahme der Klimaentwicklung. 

Welche Lösungen gibt es? 

Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten - ASR A5.1 „Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien“ gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die ASR A5.1 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereiches Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Bei Einhaltung dieser Technischen Regel können Arbeitgebende davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählen Arbeitgebende andere Lösungen, müssen damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Schutz der Gesundheit für die Beschäftigten erreicht werden.

Äußere Einwirkungsfaktoren und mögliche Schutzmaßnahmen

UV-Schutz: Das Arbeiten auf Baustellen boomt, wenn durch Sonnenschein und gute Wetterbedingungen die Arbeiten im Freien besonders geeignet ausführbar sind. Vielen Beschäftigten ist nicht bewusst, wie gefährlich die ungeschützte Arbeit in der Sonne ist. Da Sonnenbrand nie harmlos ist, ist so früh wie möglich mit dem UV-Schutz zu beginnen. 

➡ Zu möglichen Schutzmaßnahmen gehören:

    • technische und organisatorische Maßnahmen, 
    • persönliche Maßnahmen wie Sonnenschutz durch Cremes oder Kleidung.

Hohe Temperaturen im Sommer belasten den Körper stark. Hitze beeinflusst den Kreislauf und kann sogar bis zum Tod führen. Vorbeugende Schutzmaßnahmen müssen durch Arbeitgebende frühzeitig geplant werden. Dabei sind auch persönliche Voraussetzungen wie z. B. körperliche Fitness, Erkrankungen und Alter zu beachten sowie Faktoren wie Arbeitsschwere,  Luftfeuchtigkeit und Arbeits- bzw. Schutzkleidung.

➡ Zu möglichen Schutzmaßnahmen gehören 

    • klimatisierte Fahrerkabinen in Baumaschinen, 
    • Abschattung der Arbeitsplätze, 
    • Schaffung von schattigen und kühlen Pausenplätzen, 
    • Erhöhung der Anzahl der Pausen, 
    • Verlagerung von Arbeitszeiten und körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten und 
    • Bereitstellung von kühlen Getränken in der Nähe der Arbeitsplätze. 

Wichtig ist es besonders an sehr heißen Tagen, gesundheitliche Warnsignale bei sich selbst oder bei anderen Personen frühzeitig wahr- und ernst zu nehmen und die notwendige Erste Hilfe zu organisieren. 

Arbeiten bei Kälte und Frost benötigen auch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. 

➡ Zu den Schutzmaßnahmen auf Baustellen zählen u. a. 

    • das Einhausen und lokale Aufwärmmöglichkeiten, 
    • ein Wechsel der Tätigkeiten in kalte und warme Bereiche und 
    • eine angepasste Kleidung.

Der Niederschlag ist in der Landwirtschaft wichtig für den Ernteerfolg. In der Baubranche bringt er Gefährdungen mit sich, beispielsweise durch eingeschränkte Sicht und Rutschgefahr, aber auch durch mechanische Einwirkungen auf den Menschen, Arbeitsmittel, Gebäude und Umgebung. 

Schutzmaßnahmen: Arbeitgebende können z. B. 

    • geeignete Wetterschutzkleidung bereitstellen und 
    • im Winter Maßnahmen gegen Glätte einleiten. 

Wind kann durch die Kraft der bewegten Luftmassen direkt auf Beschäftigte einwirken, aber auch zu unkontrolliert bewegten Teilen (z. B. bei Kranarbeiten) führen. Durch Luftbewegung aufgewirbelte kleine Teile oder Teilchen wirken auf Haut, Mund und Lunge ein. 

Schutzmaßnahmen: sind durch Arbeitgebende nach den Intensitätsstufen (A, B, C) für mechanisch wirkenden Wind festzulegen. Dies kann zur Einstellung entsprechender Arbeiten oder zu besonderen Sicherungsmaßnahmen führen. 

Gewitter gefährden die Beschäftigten auf Baustellen durch Blitzschlag, in der Regel in Verbindung mit Gefährdungen durch mechanisch wirkenden Wind und Niederschlag. 

Schutzmaßnahmen: Arbeitgebende können z. B. das rechtzeitige Verlassen gefährdeter Arbeitsplätze im Freien festlegen. 

Welche Aufgabe hat das LAVG?

Das LAVG führt als zuständige Arbeitsschutzbehörde im Land Brandenburg regelmäßig Kontrollen in Baubetrieben und auf Baustellen durch, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften durch die Arbeitgebenden zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, wird durch entsprechendes Verwaltungshandeln auf die Abstellung der Mängel hingewirkt. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen durch geeignete Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu gewährleisten. 

Weitere Informationen

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Datum
20.04.2026
Rubrik
Aktuelle Meldungen , Arbeitsschutz