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Muttertag – Wie das Handeln des LAVG Sicherheit und Gesundheit werdender und stillender Mütter schützt

- Erschienen am 07.05.2026
© Kostia - stock.adobe.com

Am 10. Mai ist Muttertag. Dieser Tag steht jedes Jahr symbolisch für Dankbarkeit, Wertschätzung und die gesellschaftliche Bedeutung von Müttern. Doch über Blumen und Gesten hinaus lenkt er auch den Blick auf die realen Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen während Schwangerschaft und Stillzeit.

Gerade hier zeigt sich, wie wichtig die konsequente Einhaltung des Mutterschutzgesetzes ist: Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.

So lenkt der Muttertag als gesellschaftlicher Anlass den Blick auf die emotionale Anerkennung, verbunden mit der Verantwortung von Arbeitgebenden und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als staatliche Aufsicht im Land Brandenburg, die gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzes zuverlässig um- bzw. durchzusetzen.

Welche Aufgabe hat das LAVG?

Die Abteilung Arbeitsschutz des LAVG nimmt hierbei eine Vielzahl von Aufgaben wahr, um den Schutz von werdenden und stillenden Müttern am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz sicherzustellen. Hierzu zählen insbesondere:

  • Prüfung der Arbeitsbedingungen: Das LAVG überprüft regelmäßig die Arbeitsbedingungen, in Bezug auf Gefährdungen für schwangere und stillende Frauen. Dabei wird darauf hingewirkt, dass Arbeitgebende eine ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung durchführen und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen umsetzen. Eine anlassunabhängige mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung ist auch dann verpflichtend durchzuführen, wenn keine Schwangeren, Stillenden (oder überhaupt keine Frauen) beschäftigt werden.
  • Antragsbearbeitung: Im Einzelfall kann das LAVG Ausnahmen von den rechtlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes für zulässig erklären. Dies betrifft bspw. Anträge auf Ausnahmen zur Arbeitszeit oder in Bezug auf den besonderen Kündigungsschutz.
  • Beratung: Das LAVG berät Arbeitgebende bei der Erfüllung ihrer Pflichten sowie die bei ihnen beschäftigten Personen zu ihren Rechten und Pflichten. Dies erstreckt sich jedoch nicht auf leistungsrechtliche Aspekte, für welche insbesondere die gesetzlichen Krankenversicherungen zuständig sind.
  • Durchsetzung der Vorschriften: Sofern Arbeitgebende gegen das Mutterschutzgesetz verstoßen, ist das LAVG befugt, Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann von der Anordnung zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen bis hin zu Bußgeldern reichen. In schwerwiegenden Fällen kann zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit auch die weitere Beschäftigung der schwangeren bzw. stillenden Frau untersagt werden.

Das LAVG als staatliche Arbeitsschutzaufsicht ist eine wichtige Instanz, um die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes durchzusetzen und für die Sicherheit von werdenden und stillenden Müttern am Arbeitsplatz zu sorgen.

Es trägt dazu bei, dass der rechtliche Schutz nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch in der Praxis umgesetzt wird.

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Datum
07.05.2026
Rubrik
Arbeitsschutz