GBE im Fokus: Sprach- und Sprechstörungen bei Einschulkindern
Hintergrund und Definition
Sprach- und Sprechstörungen im Kindesalter werden definiert als zeitliche und/oder inhaltliche Abweichungen von der alterstypischen Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten. Betroffen sind häufig die Sprachproduktion (expressiv) und/oder das Sprachverständnis (rezeptiv) sowie die Lautsprache. Störungen können einzeln oder auf mehreren Ebenen der Sprache (Sprachbausteine) auftreten [1]. Eine Sprach- und Sprechstörung bei Einschulkindern liegt im Land Brandenburg (gemäß Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) in folgenden Fällen vor [2]: Bei Auffälligkeiten im aktiv sprachlichen Ausdrucksvermögen (expressiver Sprachbereich) und/oder bei Auffälligkeiten im Verstehen gesprochener Sprache (rezeptiver Sprachbereich), jeweils gemäß den Tests des Sozialpädiatrischen Entwicklungsscreenings für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS), bei bereits gestellter ärztlicher Diagnose sowie bei beeinträchtigter sprachlicher Kommunikation (einschließlich Stottern oder einer phonetisch/phonologischen Störung in mehr als zwei Lautbereichen).
Kinder mit Sprach- und Sprechstörungen zeigen häufig Schwierigkeiten im weiteren Schulverlauf. Betroffen sind beispielsweise das Leseverständnis, die Rechtschreibung und der mathematische Bereich [3]. Darüber hinaus haben Sprach- und Sprechstörungen Auswirkungen auf weitere Lebensbereiche. Betroffene Kinder weisen häufiger Ängste, Depressionen und Verhaltensstörungen auf. Kindliche Sprach- und Sprechstörungen können sich bis ins Jugend- und Erwachsenenalter auswirken [4]. Daher kommt der frühzeitigen Feststellung sowie der gezielten Förderung und Unterstützung betroffener Kinder eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund soll die Prävalenz von Sprach- und Sprechstörungen bei Einschulkindern in Brandenburg dargestellt werden sowie eine Auswertung unter Berücksichtigung soziodemografischer und familiärer Faktoren sowie regionaler Unterschiede erfolgen. Weiterhin werden betroffene Sprachbereiche differenziert betrachtet und mögliche Maßnahmen und Konsequenzen dargestellt.
Sprach- und Sprechstörungen im Kindesalter werden definiert als zeitliche und/oder inhaltliche Abweichungen von der alterstypischen Entwicklung der sprachlichen Fähigkeiten. Betroffen sind häufig die Sprachproduktion (expressiv) und/oder das Sprachverständnis (rezeptiv) sowie die Lautsprache. Störungen können einzeln oder auf mehreren Ebenen der Sprache (Sprachbausteine) auftreten [1]. Eine Sprach- und Sprechstörung bei Einschulkindern liegt im Land Brandenburg (gemäß Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst) in folgenden Fällen vor [2]: Bei Auffälligkeiten im aktiv sprachlichen Ausdrucksvermögen (expressiver Sprachbereich) und/oder bei Auffälligkeiten im Verstehen gesprochener Sprache (rezeptiver Sprachbereich), jeweils gemäß den Tests des Sozialpädiatrischen Entwicklungsscreenings für Schuleingangsuntersuchungen (SOPESS), bei bereits gestellter ärztlicher Diagnose sowie bei beeinträchtigter sprachlicher Kommunikation (einschließlich Stottern oder einer phonetisch/phonologischen Störung in mehr als zwei Lautbereichen).
Kinder mit Sprach- und Sprechstörungen zeigen häufig Schwierigkeiten im weiteren Schulverlauf. Betroffen sind beispielsweise das Leseverständnis, die Rechtschreibung und der mathematische Bereich [3]. Darüber hinaus haben Sprach- und Sprechstörungen Auswirkungen auf weitere Lebensbereiche. Betroffene Kinder weisen häufiger Ängste, Depressionen und Verhaltensstörungen auf. Kindliche Sprach- und Sprechstörungen können sich bis ins Jugend- und Erwachsenenalter auswirken [4]. Daher kommt der frühzeitigen Feststellung sowie der gezielten Förderung und Unterstützung betroffener Kinder eine besondere Bedeutung zu.
Vor diesem Hintergrund soll die Prävalenz von Sprach- und Sprechstörungen bei Einschulkindern in Brandenburg dargestellt werden sowie eine Auswertung unter Berücksichtigung soziodemografischer und familiärer Faktoren sowie regionaler Unterschiede erfolgen. Weiterhin werden betroffene Sprachbereiche differenziert betrachtet und mögliche Maßnahmen und Konsequenzen dargestellt.
Datengrundlage und Methodik
Datenquelle:
Grundlage bilden die Daten der brandenburgischen Schuleingangsuntersuchungen, die jährlich durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter durchgeführt werden. Bei Daten der Schuleingangsuntersuchungen handelt es sich um eine Vollerhebung der Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden. Die Mehrheit der Kinder ist zum Zeitpunkt der Untersuchung fünf oder sechs Jahre alt. Kinder, die im Jahr 2025 eingeschult wurden, wurden zwischen August 2024 und Juli 2025 untersucht und dem Schuljahr 2025 zugeordnet.
Datenhalter:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Validität:
Die ärztliche Befundung einer Sprach- und Sprechstörung erfolgt in Brandenburg auf Grundlage einer standardisierten Untersuchungsdurchführung und -dokumentation. Als Handreichung hierfür dient das „Handbuch für den Kinder und Jugendgesundheitsdienst im Land Brandenburg“ [2].
Kennzahlen und Berechnung:
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form relativer Häufigkeiten mit Angaben in Prozent (differenziert nach Geschlecht, Sozialstatus [5], Migrationshintergrund [6], Betreuungsmodell des Kindes, sowie Landkreisen und kreisfreien Städten (basierend auf dem angegebenen Wohnort des Kindes)).
Datenstand: 29.05.2025
Datenquelle:
Grundlage bilden die Daten der brandenburgischen Schuleingangsuntersuchungen, die jährlich durch die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter durchgeführt werden. Bei Daten der Schuleingangsuntersuchungen handelt es sich um eine Vollerhebung der Kinder, die im folgenden Schuljahr schulpflichtig werden. Die Mehrheit der Kinder ist zum Zeitpunkt der Untersuchung fünf oder sechs Jahre alt. Kinder, die im Jahr 2025 eingeschult wurden, wurden zwischen August 2024 und Juli 2025 untersucht und dem Schuljahr 2025 zugeordnet.
Datenhalter:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Validität:
Die ärztliche Befundung einer Sprach- und Sprechstörung erfolgt in Brandenburg auf Grundlage einer standardisierten Untersuchungsdurchführung und -dokumentation. Als Handreichung hierfür dient das „Handbuch für den Kinder und Jugendgesundheitsdienst im Land Brandenburg“ [2].
Kennzahlen und Berechnung:
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt in Form relativer Häufigkeiten mit Angaben in Prozent (differenziert nach Geschlecht, Sozialstatus [5], Migrationshintergrund [6], Betreuungsmodell des Kindes, sowie Landkreisen und kreisfreien Städten (basierend auf dem angegebenen Wohnort des Kindes)).
Datenstand: 29.05.2025
Ergebnistabellen und Grafiken
Ergebnistabellen und Grafiken
Abbildung 1: Einschulkinder mit Sprach- und Sprechstörungen (Anteil) im Zeitverlauf 2007 bis 2025* nach Geschlecht, Sozialstatus und Migrationshintergrund**
*Datenpunkte für jedes zweite Jahr
** Migrationshintergrund wird erst seit 2023 erfasst
*Datenpunkte für jedes zweite Jahr
** Migrationshintergrund wird erst seit 2023 erfasst
Abbildung 2: Einschulkinder mit Sprach- und Sprechstörungen (Anteil) und gelebtes Betreuungsmodell des Kindes im Schuljahr 2024/25
Abbildung 3: Art des auffälligen Sprachbereiches nach SOPESS-Test (Anteil) im Schuljahr 2024/25 nach Geschlecht
Abbildung 4: Maßnahmen und Konsequenzen aufgrund von Sprach- und Sprechstörungen im Schuljahr 2024/25 (Anteil) nach Geschlecht und Sozialstatus
Ergebnisse
Sprach- und Sprechstörungen stellen in Brandenburg den häufigsten auffälligen Befund bei Einschulkindern dar. Im Schuljahr 2025 erhielten 21,9 % der Einschulkinder den Befund einer Sprach- und Sprechstörung (Abb. 1). Jungen waren dabei mit 25,6 % deutlich häufiger betroffen als Mädchen mit 18,0 %. Der Anteil an Einschulkindern mit Sprach- und Sprechstörungen stieg seit 2007 relativ um 16 %. Dabei zeigt sich ein etwas stärkerer Anstieg bei Mädchen (+20 %; Jungen: +14 %).
Sprach- und Sprechstörungen weisen einen deutlichen sozialen Gradienten auf. Bei Einschulkindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus hatten im Schuljahr 2025 43,0 % eine Sprach- und Sprechstörung, wohingegen Kinder mit einem mittleren oder höheren elterlichen Sozialstatus mit 25,4 % bzw. 14,9 % deutlich seltener betroffen waren. Seit dem Schuljahr 2007 sind Sprach- und Sprechstörungen bei Einschulkindern, deren Eltern einen niedrigen oder mittleren Sozialstatus aufweisen, relativ um 35 % bzw. 42 % und bei Einschulkindern, deren Eltern einen hohen Sozialstatus aufweisen, um 24 % gestiegen. Einschulkinder mit einseitigem oder beidseitigem Migrationshintergrund erhielten im Schuljahr 2025 häufiger den Befund einer Sprach- und Sprechstörung (einseitig: 23,5 % und beidseitig: 32,8 %) als Einschulkinder ohne Migrationshintergrund (19,1 %).
Betrachtet man die Einschulkinder mit Sprach- und Sprechstörungen nach dem Betreuungsmodell des Kindes, so zeigt sich, dass Kinder, die im Wechselmodell lebten, und Kinder, die bei den leiblichen Eltern aufwuchsen, mit 19,2 % bzw. 19,5 % seltener betroffen waren als Kinder, die zusammen mit Mutter oder Vater mit neuem Partner/neuer Partnerin aufwuchsen (27,6 %) oder bei einem alleinerziehenden Elternteil lebten (31,3 %) (Abb. 2).
Die Anteile an Kindern mit dem Befund Sprach- und Sprechstörung variierten dabei in den Landkreisen und kreisfreien Städten zwischen 14,7 % und 32,7 % (vgl. Gesundheitsplattform Brandenburg) [7]. Innerhalb der Gruppe der Einschulkinder mit dem Befund Sprach- und Sprechstörung und mindestens einem auffälligen SOPESS-Testergebnis zeigten 46,6 % Auffälligkeiten im expressiven Sprachbereich, wobei Mädchen (51,8 %) häufiger betroffen waren als Jungen (42,9 %) (Abb. 3). Ein auffälliger rezeptiver Sprachbereich wurde bei 31,0 % der Kinder festgestellt. Hier lag der Anteil der Jungen (33,2 %) über dem der Mädchen (28,0 %). Kombinierte Auffälligkeiten in beiden Bereichen betrafen 22,4 % der Kinder (Jungen: 24,0 %; Mädchen: 20,2 %). Bei etwa der Hälfte der Kinder mit einer Sprach- und Sprechstörung resultierte der Befund nicht aus den Testergebnissen, sondern aus der fachlichen Gesamtbewertung inklusive anamnestischer Vorgeschichte.
Mehr als die Hälfte der Einschulkinder mit einer Sprach- und Sprechstörung befand sich aufgrund des auffälligen Befundes bereits in ärztlicher Behandlung (56,9 %) (Abb. 4), Jungen (60,4 %) etwas häufiger als Mädchen (51,6 %). Etwa jedes fünfte Einschulkind (21,4 %) erhielt infolge der befundeten Sprach- und Sprechstörung erstmalig die Empfehlung, eine Fachärztin/einen Facharzt zur Behandlung aufzusuchen (Mädchen: 23,6 % und Jungen: 19,9 %). Für 16,5 % der Einschulkinder mit Sprach- und Sprechstörung ergab sich aus der Befundung keine Konsequenz oder Maßnahme. Im Vergleich zu Jungen (14,0 %) wurde bei Mädchen häufiger keine Konsequenz oder Maßnahme ergriffen (20,3 %). 5,2 % der Einschulkinder mit Befund befanden sich bereits in ärztlicher Behandlung und wurden dennoch an eine Fachärztin/einen Facharzt weiter überwiesen (Mädchen: 4,5 % und Jungen: 5,8 %). Einschulkinder, deren Eltern einen niedrigen Sozialstatus aufweisen, befanden sich zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung seltener bereits in ärztlicher Behandlung (51,4 %) als Einschulkinder mit mittlerem (58,5 %) oder hohem elterlichen Sozialstatus (61,6 %). Sie erhielten daher auch etwas häufiger eine ärztliche Überweisung (niedriger Sozialstatus: 23,9 %, hoher Sozialstatus: 19,1 %) und bekamen außerdem häufiger bei bereits erfolgender Behandlung eine zusätzliche ärztliche Überweisung (niedriger Sozialstatus: 7,7 %, hoher Sozialstatus: 3,9 %).
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass auffällige Testergebnisse im expressiven Sprachbereich bei Einschulkindern, die kein oder nur gebrochen Deutsch sprechen, nicht als Hinweis auf eine Sprachentwicklungsstörung gewertet werden dürfen. Da die Deutschkenntnisse der Kinder in den Schuleingangsuntersuchungen nicht standardisiert erfasst werden, lässt sich nicht überprüfen, ob und in welchem Umfang mögliche Fehleinschätzungen zum Anteil der Befunde bei Kindern mit Migrationshintergrund beigetragen haben. Vor diesem Hintergrund ist eine mögliche Überschätzung der Befunde in dieser Gruppe nicht auszuschließen.
Sprach- und Sprechstörungen stellen in Brandenburg den häufigsten auffälligen Befund bei Einschulkindern dar. Im Schuljahr 2025 erhielten 21,9 % der Einschulkinder den Befund einer Sprach- und Sprechstörung (Abb. 1). Jungen waren dabei mit 25,6 % deutlich häufiger betroffen als Mädchen mit 18,0 %. Der Anteil an Einschulkindern mit Sprach- und Sprechstörungen stieg seit 2007 relativ um 16 %. Dabei zeigt sich ein etwas stärkerer Anstieg bei Mädchen (+20 %; Jungen: +14 %).
Sprach- und Sprechstörungen weisen einen deutlichen sozialen Gradienten auf. Bei Einschulkindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus hatten im Schuljahr 2025 43,0 % eine Sprach- und Sprechstörung, wohingegen Kinder mit einem mittleren oder höheren elterlichen Sozialstatus mit 25,4 % bzw. 14,9 % deutlich seltener betroffen waren. Seit dem Schuljahr 2007 sind Sprach- und Sprechstörungen bei Einschulkindern, deren Eltern einen niedrigen oder mittleren Sozialstatus aufweisen, relativ um 35 % bzw. 42 % und bei Einschulkindern, deren Eltern einen hohen Sozialstatus aufweisen, um 24 % gestiegen. Einschulkinder mit einseitigem oder beidseitigem Migrationshintergrund erhielten im Schuljahr 2025 häufiger den Befund einer Sprach- und Sprechstörung (einseitig: 23,5 % und beidseitig: 32,8 %) als Einschulkinder ohne Migrationshintergrund (19,1 %).
Betrachtet man die Einschulkinder mit Sprach- und Sprechstörungen nach dem Betreuungsmodell des Kindes, so zeigt sich, dass Kinder, die im Wechselmodell lebten, und Kinder, die bei den leiblichen Eltern aufwuchsen, mit 19,2 % bzw. 19,5 % seltener betroffen waren als Kinder, die zusammen mit Mutter oder Vater mit neuem Partner/neuer Partnerin aufwuchsen (27,6 %) oder bei einem alleinerziehenden Elternteil lebten (31,3 %) (Abb. 2).
Die Anteile an Kindern mit dem Befund Sprach- und Sprechstörung variierten dabei in den Landkreisen und kreisfreien Städten zwischen 14,7 % und 32,7 % (vgl. Gesundheitsplattform Brandenburg) [7]. Innerhalb der Gruppe der Einschulkinder mit dem Befund Sprach- und Sprechstörung und mindestens einem auffälligen SOPESS-Testergebnis zeigten 46,6 % Auffälligkeiten im expressiven Sprachbereich, wobei Mädchen (51,8 %) häufiger betroffen waren als Jungen (42,9 %) (Abb. 3). Ein auffälliger rezeptiver Sprachbereich wurde bei 31,0 % der Kinder festgestellt. Hier lag der Anteil der Jungen (33,2 %) über dem der Mädchen (28,0 %). Kombinierte Auffälligkeiten in beiden Bereichen betrafen 22,4 % der Kinder (Jungen: 24,0 %; Mädchen: 20,2 %). Bei etwa der Hälfte der Kinder mit einer Sprach- und Sprechstörung resultierte der Befund nicht aus den Testergebnissen, sondern aus der fachlichen Gesamtbewertung inklusive anamnestischer Vorgeschichte.
Mehr als die Hälfte der Einschulkinder mit einer Sprach- und Sprechstörung befand sich aufgrund des auffälligen Befundes bereits in ärztlicher Behandlung (56,9 %) (Abb. 4), Jungen (60,4 %) etwas häufiger als Mädchen (51,6 %). Etwa jedes fünfte Einschulkind (21,4 %) erhielt infolge der befundeten Sprach- und Sprechstörung erstmalig die Empfehlung, eine Fachärztin/einen Facharzt zur Behandlung aufzusuchen (Mädchen: 23,6 % und Jungen: 19,9 %). Für 16,5 % der Einschulkinder mit Sprach- und Sprechstörung ergab sich aus der Befundung keine Konsequenz oder Maßnahme. Im Vergleich zu Jungen (14,0 %) wurde bei Mädchen häufiger keine Konsequenz oder Maßnahme ergriffen (20,3 %). 5,2 % der Einschulkinder mit Befund befanden sich bereits in ärztlicher Behandlung und wurden dennoch an eine Fachärztin/einen Facharzt weiter überwiesen (Mädchen: 4,5 % und Jungen: 5,8 %). Einschulkinder, deren Eltern einen niedrigen Sozialstatus aufweisen, befanden sich zum Zeitpunkt der Schuleingangsuntersuchung seltener bereits in ärztlicher Behandlung (51,4 %) als Einschulkinder mit mittlerem (58,5 %) oder hohem elterlichen Sozialstatus (61,6 %). Sie erhielten daher auch etwas häufiger eine ärztliche Überweisung (niedriger Sozialstatus: 23,9 %, hoher Sozialstatus: 19,1 %) und bekamen außerdem häufiger bei bereits erfolgender Behandlung eine zusätzliche ärztliche Überweisung (niedriger Sozialstatus: 7,7 %, hoher Sozialstatus: 3,9 %).
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass auffällige Testergebnisse im expressiven Sprachbereich bei Einschulkindern, die kein oder nur gebrochen Deutsch sprechen, nicht als Hinweis auf eine Sprachentwicklungsstörung gewertet werden dürfen. Da die Deutschkenntnisse der Kinder in den Schuleingangsuntersuchungen nicht standardisiert erfasst werden, lässt sich nicht überprüfen, ob und in welchem Umfang mögliche Fehleinschätzungen zum Anteil der Befunde bei Kindern mit Migrationshintergrund beigetragen haben. Vor diesem Hintergrund ist eine mögliche Überschätzung der Befunde in dieser Gruppe nicht auszuschließen.
Fazit
Sprach- und Sprechstörungen sind bei Einschulkindern in Brandenburg der häufigste Befund im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen.
Ein direkter Vergleich der Ergebnisse mit anderen Bundesländern ist nicht möglich, da die Erfassung und Befundung von Sprach- und Sprechstörungen in den Bundesländern nicht einheitlich erfolgt. Anhaltspunkte für eine bundesweite Einordnung bietet der Barmer-Kinderatlas mit ambulanten Abrechnungsdaten zu Sprach- und Sprechstörungen (ICD-F80: Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache) [8]. Demnach lag die Diagnosehäufigkeit bundesweit bei 24,5 % der zwei- bis fünfjährigen Kinder, in Brandenburg war sie mit 26,3 % etwas höher. Aufgrund unterschiedlicher Altersgruppen sind diese Zahlen allerdings nicht direkt mit den Daten der Brandenburger Schuleingangsuntersuchungen vergleichbar.
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen zeigen hinsichtlich der Verbreitung von Sprach- und Sprechstörungen soziale Unterschiede. Höhere Befundanteile zeigen sich insbesondere bei Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus, bei Kindern mit beidseitigem Migrationshintergrund sowie bei Kindern, die bei einer Mutter bzw. einem Vater mit Partner/-in oder bei einer alleinerziehenden Mutter bzw. einem alleinerziehenden Vater leben. Dieser Zusammenhang ist dabei weniger auf die Merkmale Betreuungsmodell, Migrationshintergrund oder soziale Situation direkt zurückzuführen, sondern vor allem auf die damit verbundenen Belastungen und Ressourcenunterschiede [9]. Da Sprach- und Sprechstörungen mit möglichen Schwierigkeiten im weiteren Entwicklungs- und Bildungsverlauf verbunden sein können, kommt frühzeitigen Präventions-, Beratungs- und Förderangeboten für diese Gruppen eine besondere Bedeutung zu.
Sprach- und Sprechstörungen sind bei Einschulkindern in Brandenburg der häufigste Befund im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen.
Ein direkter Vergleich der Ergebnisse mit anderen Bundesländern ist nicht möglich, da die Erfassung und Befundung von Sprach- und Sprechstörungen in den Bundesländern nicht einheitlich erfolgt. Anhaltspunkte für eine bundesweite Einordnung bietet der Barmer-Kinderatlas mit ambulanten Abrechnungsdaten zu Sprach- und Sprechstörungen (ICD-F80: Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache) [8]. Demnach lag die Diagnosehäufigkeit bundesweit bei 24,5 % der zwei- bis fünfjährigen Kinder, in Brandenburg war sie mit 26,3 % etwas höher. Aufgrund unterschiedlicher Altersgruppen sind diese Zahlen allerdings nicht direkt mit den Daten der Brandenburger Schuleingangsuntersuchungen vergleichbar.
Die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen zeigen hinsichtlich der Verbreitung von Sprach- und Sprechstörungen soziale Unterschiede. Höhere Befundanteile zeigen sich insbesondere bei Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus, bei Kindern mit beidseitigem Migrationshintergrund sowie bei Kindern, die bei einer Mutter bzw. einem Vater mit Partner/-in oder bei einer alleinerziehenden Mutter bzw. einem alleinerziehenden Vater leben. Dieser Zusammenhang ist dabei weniger auf die Merkmale Betreuungsmodell, Migrationshintergrund oder soziale Situation direkt zurückzuführen, sondern vor allem auf die damit verbundenen Belastungen und Ressourcenunterschiede [9]. Da Sprach- und Sprechstörungen mit möglichen Schwierigkeiten im weiteren Entwicklungs- und Bildungsverlauf verbunden sein können, kommt frühzeitigen Präventions-, Beratungs- und Förderangeboten für diese Gruppen eine besondere Bedeutung zu.
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Autorin
Daria Kuhn
Daria Kuhn
