Psychotherapie in Brandenburg
Seit 1999 betreut das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe die Auszubildenden in der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und seit 2020 die Studierenden an der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) sowie nachfolgend die Studierenden der Health and Medical University (HMU) und der Universität Potsdam.
Unsere Aufgaben
- Beratung bei Fragen
- zum Zugang zur Ausbildung in der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Zusammenhang mit der Zulassung zur staatlichen Prüfung
- zur Anmeldung und Zulassung zur staatlichen Prüfung in der Psychologischen Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfung in der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- zum Studium im Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Prüfung zur Anmeldung und Zulassung zur staatlichen psychotherapeutischen Prüfung
- Organisation und Durchführung der staatlichen psychotherapeutischen Prüfung
- Beratung bei Fragen
- zum Zugang zur Ausbildung in der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie im Zusammenhang mit der Zulassung zur staatlichen Prüfung
- zur Anmeldung und Zulassung zur staatlichen Prüfung in der Psychologischen Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfung in der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- zum Studium im Zusammenhang mit der psychotherapeutischen Prüfung zur Anmeldung und Zulassung zur staatlichen psychotherapeutischen Prüfung
- Organisation und Durchführung der staatlichen psychotherapeutischen Prüfung
Wie werde ich Psychotherapeut/-in
Es gibt unterschiedliche Wege, um in Deutschland den Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten auszuüben. Neben einem Studium der Medizin und anschließender Facharztweiterbildung in den Gebieten Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, gibt es noch andere Möglichkeiten, die nachfolgend erläutert werden.
Seit 1999 gab es die Möglichkeit, nach einem entsprechenden Studium und der erfolgreichen Ausbildung in der Psychologischen Psychotherapie bzw. Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG a.F. nach altem Recht) und bestandener staatlicher Prüfung die Approbation als Psychotherapeut(in) zu erhalten. Dies ist aber durch eine Novellierung des Gesetzes nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlich begrenzt möglich. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Ausbildung in der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Es gibt unterschiedliche Wege, um in Deutschland den Beruf der Psychotherapeutin bzw. des Psychotherapeuten auszuüben. Neben einem Studium der Medizin und anschließender Facharztweiterbildung in den Gebieten Psychiatrie und Psychotherapie, psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, gibt es noch andere Möglichkeiten, die nachfolgend erläutert werden.
Seit 1999 gab es die Möglichkeit, nach einem entsprechenden Studium und der erfolgreichen Ausbildung in der Psychologischen Psychotherapie bzw. Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie nach Psychotherapeutengesetz (PsychThG a.F. nach altem Recht) und bestandener staatlicher Prüfung die Approbation als Psychotherapeut(in) zu erhalten. Dies ist aber durch eine Novellierung des Gesetzes nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und zeitlich begrenzt möglich. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auf unserer Seite zur Ausbildung in der Psychologischen Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Seit dem 01.09.2020 gibt es statt der bisherigen postgradualen Ausbildung ein Direktstudium nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG neue Fassung), an das sich eine Weiterbildung anschließt, die Voraussetzung für die Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten ist.
Seit dem 01.09.2020 gibt es statt der bisherigen postgradualen Ausbildung ein Direktstudium nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG neue Fassung), an das sich eine Weiterbildung anschließt, die Voraussetzung für die Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten ist.
