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Übersicht über die Inhalte der Untersuchungen des KJGD und ZÄD

 

KITA - Untersuchungen von Kindern

im Alter von 30 bis 42 Monaten

SEU – Schuleingangsuntersuchung

SAU - Schulabgangsuntersuchung

Zahnärztliche Untersuchungen

Hintergrund und Zweck

Durch die Gesundheitsämter für jedes Kind im entsprechenden Altersbereich angebotene Untersuchung ergänzend zu Vorsorgeangeboten der niedergelassenen Ärzte u.a. zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten, Entwicklungsstörungen oder Behinderungen

Pflichtuntersuchung von Schulanfängern zur Feststellung der Schulfähigkeit sowie Einschätzung des gesundheits- und Entwicklungszustandes ggf. Feststellung von Förderbedarf

Untersuchung der Schulabgänger in Einheit mit der Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitschutzgesetzes

Einschätzung des Gesundheits-, Entwicklungszustandes und der körperlichen Belastbarkeit

Notwendig bei Schulabgang vor dem 18. Lebensjahr und vor Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit zur Feststellung der Berufstauglichkeit

Untersuchungen zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen, Kariesverbreitung und Verteilungsmuster

Identifikation von Einrichtungen mit erhöhtem präventiven Handlungsbedarf

Planung bedarfsgerechter präventiver Betreuungsprogramme und Evaluation

Berichterstattung über die gruppenprophylaktische Betreuung 

Altersbereich

30 bis 42 Monate

Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollenden und somit schulpflichtig sind sowie auf Antrag der Eltern auch Kinder, die in der Zeit vom 01.10. bis zum 31.12. das sechste Lebensjahr vollenden

Hauptsächlich Jugendliche der 10. Klassen (14 bis 18 Jahre)

Kinder und Jugendliche bis zur Klassenstufe 10 bzw. Werkstufe in Förderschulen

Gesetzliche Grundlage

§ 6 Abs. 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)

§ 11 Kindertagesstättengesetz (KitaG)

§ 37 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)

§ 4 Grundschulverordnung des Landes Brandenburg (GV)

§ 6 BbgGDG

Verordnung über die Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (2009)

§ 2 Jugendarbeitsschutzgesetz

§ 6 BbgGDG einschließlich der Erstuntersuchung nach § 32 des Jugendarbeitschutzgesetzes (JArbSchG)

Nachuntersuchung nach § 33 des JArbSchG

§ 45 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg

§ 21 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB) in Verbindung mit der Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe

§§ 5, 6, 9,16 BbgGDG

§ 11 KitaG

§§ 41, 42, 45, 145 BbgSchulG

Design der Datenerhebung

 Querschnitt: Einmalige Erfassung je Schuljahr

Querschnitt: Einmalige Erfassung zw. November und April je Schuljahr

Querschnitt: Einmalige Erfassung je Schuljahr, die nach dem JArbSchG erforderliche Nachuntersuchung nach 1 Jahr beim Hausarzt bzw. Hausärztin oder im Gesundheitsamt wird nicht erfasst

Querschnitt: schuljährlich wiederholende Erhebung

Wo findet die Untersuchung statt?

Für Kinder in Tagesbetreuung in der Kindertageseinrichtung, bei Hauskindern im Gesundheitsamt

In der zuständigen Grundschule oder im Gesundheitsamt

In den Schulen oder Im Gesundheitsamt

In Kindertages- und Tagespflegestätten, Schulen und Gesundheitsämtern

Besonderheit

Anwesenheit einer sozialpädagogischen Fachkraft der Kindertageseinrichtung, auch Sorgeberechtigte können anwesend sein

Voraussetzung ist die Anmeldung in der zuständigen Grundschule

Anwesenheit eines Sorgeberechtigten

 

Landeseinheitliche Informationsschreiben für Pädagogen und Eltern über Inhalte und Zeitpunkt der präventiven zahnmedizinischen Betreuung

Inhalte

Gewicht und Körpergröße, Feststellung des individuellen Gesundheits- und Entwicklungsstandes (Schwerpunkt in den Bereichen Motorik und Körperkoordination,  visuelle Wahrnehmung, verbale Kommunikationsfähigkeiten und Früherkennung von Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten), Feststellung von Impflücken, körperliche Untersuchung

Gewicht und Körpergröße, Seh- und Hörtests, Tests zur Einschätzung der allgemeinen Entwicklung (z.B. Motorik, Wahrnehmung), Einschätzung der emotionalen und sozialen Entwicklung, Konzentration, Aufmerksamkeit sowie Lernbereitschaft und eine körperliche Untersuchung

Körperliche Untersuchung, Seh- und Hörtests, Blutdruckmessung, Urinprobe, Überprüfung des Impfstatus

Zahnärztliche Untersuchung: Untersuchung der Zähne, des Zahnhalteapparates, der Mundschleimhaut sowie Zahn- und Kieferstellung

Feststellung von Behandlungs-, Prophylaxe- und Überwachungsbedarf und eines individuellen Kariesrisikos, Kariesvorkommen, Behandlungsbedarf, Sanierungsstand, Zahnfehlstellungen, Mundhygiene

Gruppenprophylaktische Betreuung bis zur Klassenstufe 6 bzw. Werkstufe in Förderschulen gem. Prophylaxeprogramm für das Land Brandenburg

Erhebungsinstrumente

Ärztlicher Dokumentationsbogen und der Anamnesebogen KITA

Ärztlicher Dokumentationsbogen und der Anamnesebogen EINSCHULUNG

Ärztlicher Dokumentationsbogen und Erhebungsbogen  nach JArbSchG

Modul ZÄD einer Fachamtssoftware,

Berichtsbögen der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege, des LAVG und des Büros der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe

Benötigte Unterlagen

Anamnesebogen

Einverständniserklärung

Gelbes Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen

Impfdokumente

Verschriebene Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.)

Bescheinigungen wie  Schwerbehindertenausweis, Allergie- oder Herzpass

Anamnesebogen

Gelbes Vorsorgeheft zu den U-Untersuchungen

Impfdokumente

Verschriebene Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.)

Bescheinigungen wie Schwerbehindertenausweis, Allergie- oder Herzpass

evtl. vorhandene medizinische Befunde oder Empfehlungen von behandelnden Ärzten oder Therapeuten

Erhebungsbogen nach dem JArbSchG

Impfdokumente

Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgeräte etc.)

Bescheinigungen wie  Schwerbehindertenausweis, Allergie- oder Herzpass

Zahnärztlicher Prophylaxe-Pass für Vorschul- und Schulkinder bis zur 6. Klasse

Einverständniserklärung der Eltern, wenn für ihr Kind Fluoridierungsanwendungen durchgeführt werden sollen

Resultat

Schriftliche Information für die Eltern zu auffälligen Befunden mit entsprechenden Empfehlungen zur weiteren Diagnostik und Therapie bzw. Fördermaßnahmen

Schulärztliche Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 5 der Grundschulverordnung (GV) für die Grundschule

Schriftliche Information für die Eltern zu auffälligen Befunden mit entsprechenden Empfehlungen zur weiteren Diagnostik und Therapie bzw. Fördermaßnahmen

Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Ausbildungsbetrieb/Arbeitgeber

Bescheinigung für den Personensorgeberechtigten mit Bemerkungen und Empfehlungen zur Gesundheit und Entwicklung

Bei notwendiger fachärztlicher Abklärung Überweisungsempfehlung an niedergelassenen Kinder- und

Jugendarzt, Kinder- und Jugendpsychiater bzw. anderen

Facharzt

Bestätigung der Untersuchung und der durchgeführten Gruppenprophylaxemaßnahmen im Zahnärztlichen Prophylaxe-Pass für Vorschul- und Schulkinder

Elternmitteilung bei Behandlungsbedarf