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Weiterbildung

Die Weiterbildung für Gesundheitsfachberufe ist landesrechtlich geregelt. Im Land Brandenburg sind Rechtsgrundlagen für die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen das Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG) sowie die hierzu erlassenen Verordnungen.

Für folgende Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen hat das Land Brandenburg Verordnungen erlassen:

  • Ambulante Pflege (APWBV)*
  • Hygienefachkraft (HygWBV)*
  • Gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege (GerPsychFWV)

(Für die Weiterbildung in der Gerontopsychiatrischen Betreuung und Pflege liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Soziales und Versorgung)

* Derzeit gibt es keine staatliche anerkannte Weiterbildungsstätte in diese Weiterbildungen im Land Brandenburg.

Alle anderen Fachweiterbildungen unterliegen keinen landesrechtlichen Regelungen. Die Zuständigkeit dieser liegt bei der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft.

Bewerbungen auf Zulassung zur Weiterbildung sind direkt an die Weiterbildungsstätten zu richten. Nähere Hinweise zum Beispiel zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Rahmenlehrplan sind der jeweiligen Verordnung zu entnehmen.