Schulen für Gesundheitsfachberufe
Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen erfolgt an Schulen für Gesundheitsfachberufe nach Bundes- und Landesrecht. Die Schulaufsicht übernimmt die Anerkennung dieser Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte.
Für folgende Ausbildungen bedarf es einer Schulanerkennung durch das LAVG:
- Altenpflegehelferin und Altenpfleger
- Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent
- Diätassistentin und Diätassistent
- Ergotherapeutin und Ergotherapeut
- Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
- Logopädin und Logopäde
- Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister
- Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik,
- Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik und Medizinischer Technologe für
- Laboratoriumsanalytik, Medizinische Technologin für Radiologie und Medizinischer Technologe für Radiologie,
- Medizinische Technologin für Veterinärmedizin und Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin,
- Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
- Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent,
- Orthoptistin und Orthoptist,
- Pflegefachfrau, Pflegefachmann und Pflegefachperson,
- Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutisch-technischer Assistent,
- Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
- Podologin und Podologe
* Bild Übersicht der Schulen auf Karte*
In welchen der aufgezählten Gesundheitsfachberufe derzeit im Land Brandenburg ausgebildet wird, kann der Karte und Übersicht der Schulen entnommen werden.
