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Schulen für Gesundheitsfachberufe

Die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen erfolgt an Schulen für Gesundheitsfachberufe nach Bundes- und Landesrecht. Die Schulaufsicht übernimmt die Anerkennung dieser Schulen, Schulleitungen und Lehrkräfte.

 Für folgende Ausbildungen bedarf es einer Schulanerkennung durch das LAVG:

  • Altenpflegehelferin und Altenpfleger
  • Anästhesietechnische Assistentin und Anästhesietechnischer Assistent
  • Diätassistentin und Diätassistent
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
  • Logopädin und Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin und Masseur und medizinischer Bademeister
  • Medizinische Technologin für Funktionsdiagnostik und Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik,
  • Medizinische Technologin für Laboratoriumsanalytik und Medizinischer Technologe für
  • Laboratoriumsanalytik, Medizinische Technologin für Radiologie und Medizinischer Technologe für Radiologie,
  • Medizinische Technologin für Veterinärmedizin und Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin,
  • Notfallsanitäterin und Notfallsanitäter,
  • Operationstechnische Assistentin und Operationstechnischer Assistent,
  • Orthoptistin und Orthoptist,
  • Pflegefachfrau, Pflegefachmann und Pflegefachperson,
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutisch-technischer Assistent,
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut,
  • Podologin und Podologe

* Bild Übersicht der Schulen auf Karte* 

 In welchen der aufgezählten Gesundheitsfachberufe derzeit im Land Brandenburg ausgebildet wird, kann der Karte und Übersicht der Schulen entnommen werden.