Hochschulen
Die Hochschulaufsicht prüft im berufsrechtlichen Rahmen, ob Studiengänge die notwendigen Vorgaben aus den bundeseinheitlichen Berufsgesetzen erfüllen und somit die Berufserlaubnis nach erfolgreichem Abschluss vergeben werden kann.
Folgende Berufsabschlüsse können an einer Hochschule erworben werden:
- Hebammen
- Pflegefachfrau und Pflegefachmann*
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten*
* Diese Berufsabschlüsse können ebenfalls an einer Schule für Gesundheitsfachberufe erworben werden.
Welche Studiengänge derzeit im Land Brandenburg angeboten werden, können Sie der Übersicht der Hochschulen entnehmen.
