Anerkennung ausländische Berufsqualifikationen - EU/EWR/Schweiz
Zu den Gesundheitsfachberufen gehören folgende Berufe:
- Altenpflege
- Altenpflegehilfe
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten
- Diätassistenz*
- Ergotherapie
- Gesundheits- und Krankenpflege
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
- Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Logopädie
- Masseurinnen und Masseure und medizinische Bademeister/-innen
- Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Radiologie
- Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Funktionsdiagnostik*
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten
- Pflegefachfrau/Pflegefachmann
- Pharmazeutisch-technische Assistenz
- Physiotherapie
- Podologinnen und Podologen*
- Rettungsassistenz
- Medizinische Technologin/Medizinischer Technologe für Veterinärmedizin*
* Im Land Brandenburg wird in diesen Berufen zurzeit nicht ausgebildet.
Die Ausübung der Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. Für die Erlaubniserteilung ist die Behörde des Bundeslandes zuständig in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Zuständige Behörde im Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, hier das Dezernat G1: "Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, Anerkennungsverfahren und Schulaufsicht".
Ausschließlich telefonisch:
Dienstag 9:00 - 10:30 Uhr
Donnerstag 13:00 - 14:30 Uhr
Persönlich:
Nur nach vorheriger Vereinbarung
