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Anerkennung ausländische Berufsqualifikationen - EU/EWR/Schweiz

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Informationen über die Anerkennung von ausländischen Ausbildungen für:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Apothekerinnen und Apotheker
  • Psychotherapeutinnen und -therapeuten
  • Tierärztinnen und Tierärzte

Wer in der Bundesrepublik Deutschland in einem der genannten akademischen Heilberufe eine Tätigkeit ausüben will, bedarf der Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbständigen, eigenverantwortlichen und dauerhaften Tätigkeit in Deutschland.

Sofern die Ausbildung im Ausland erworben wurde, ist der Approbationsantrag in dem Bundesland zu stellen, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll. 

Zuständige Behörde im Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, hier das Dezernat G1: "Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, Anerkennungsverfahren und Schulaufsicht".

Ausschließlich telefonische Sprechzeiten:
Dienstag 12:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag 12:30 - 14:00 Uhr

Persönlich:
Nur nach vorheriger Vereinbarung.