Futtermittel
Das LAVG ist zuständige Behörde für die amtliche Futtermittelüberwachung außerhalb der Primärproduktion sowie Zulassungen und Registrierungen nach Futtermittelrecht.
Das LAVG ist zuständige Behörde für die amtliche Futtermittelüberwachung außerhalb der Primärproduktion sowie Zulassungen und Registrierungen nach Futtermittelrecht.