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Chemikaliensicherheit

Für die Überwachung des betrieblichen Umgangs mit gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig.

Weitere Informationen zu Gefahrstoffen stellen wir Ihnen auf unserer Fachseite zur Verfügung.

Für die Überwachung des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sowie von Biozidprodukten und Kraftstoffen ist die Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V5, zuständig.

Weitere Informationen zu Chemikaliensicherheit und chemikalienrechtliche Marktüberwachung stellen wir Ihnen auf unserer Fachseite zur Verfügung.

Für die Überwachung des betrieblichen Umgangs mit gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig.

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Für die Überwachung des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sowie von Biozidprodukten und Kraftstoffen ist die Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V5, zuständig.

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