Akteure eintragen
Die Akteursübersicht lebt von aktuellen und vollständigen Informationen. Fehlt Ihre Organisation, Einrichtung oder Initiative in der Übersicht noch? Dann helfen Sie mit, die Akteurslandschaft der Gesundheitsförderung und psychosozialen Hilfen in Brandenburg sichtbarer zu machen.
Mit Ihrer Meldung tragen Sie dazu bei, Strukturen, Ansprechpersonen und Kooperationsmöglichkeiten transparenter zu machen – kostenfrei und zugänglich für alle Interessierten.
Neuen Akteur melden
Über das Meldeformular können Sie einen bislang nicht erfassten Akteur eintragen. Klicken Sie auf den untenstehenden Link und das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben.
Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Organisation, Einrichtung oder Initiative die unten aufgeführten Aufnahmekriterien erfüllt. Eingereichte Meldungen werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Klicken Sie auf folgenden Link und Sie werden Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
Akteur ändern oder löschen
Wenn Angaben zu einem bestehenden Eintrag nicht mehr aktuell sind oder ein Akteur aus der Übersicht entfernt werden soll, können Sie dies direkt über den entsprechenden Akteur in der Detailansicht beantragen.
Die Akteursübersicht lebt von aktuellen und vollständigen Informationen. Fehlt Ihre Organisation, Einrichtung oder Initiative in der Übersicht noch? Dann helfen Sie mit, die Akteurslandschaft der Gesundheitsförderung und psychosozialen Hilfen in Brandenburg sichtbarer zu machen.
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Bitte prüfen Sie vorab, ob Ihre Organisation, Einrichtung oder Initiative die unten aufgeführten Aufnahmekriterien erfüllt. Eingereichte Meldungen werden vor der Veröffentlichung geprüft.
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Akteur ändern oder löschen
Wenn Angaben zu einem bestehenden Eintrag nicht mehr aktuell sind oder ein Akteur aus der Übersicht entfernt werden soll, können Sie dies direkt über den entsprechenden Akteur in der Detailansicht beantragen.
Kriterien für die Aufnahme und Änderung von Akteuren
Der Aufnahme neuer Akteure sowie wesentlicher Änderungen bestehender Einträge werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
Kriterien für die Aufnahme und Änderung von Akteuren
Der Aufnahme neuer Akteure sowie wesentlicher Änderungen bestehender Einträge werden die folgenden Kriterien zugrunde gelegt:
Fachlicher Bezug
Akteure müssen psychosoziale, psychiatrische oder gesundheitsfördernde Themen behandeln.
Akteure müssen psychosoziale, psychiatrische oder gesundheitsfördernde Themen behandeln.
Ziele bzw. Aufgaben
Die Ziele, Aufgaben oder der institutionelle Auftrag des Akteurs müssen aus den öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere dem Internetauftritt, der Satzung oder vergleichbaren Unterlagen, nachvollziehbar hervorgehen.
Die Ziele, Aufgaben oder der institutionelle Auftrag des Akteurs müssen aus den öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere dem Internetauftritt, der Satzung oder vergleichbaren Unterlagen, nachvollziehbar hervorgehen.
Zweck und fachliche Ausrichtung
Für die Aufnahme in die Akteursübersicht müssen die Akteure mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit (z.B. e.V., gGmbH, gUG, gAG, eG, Stiftung) oder
- Erfüllung der Qualitätsanforderungen des Leitfadens Prävention der GKV oder entsprechende Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) oder
- Öffentlich-rechtlicher Auftrag oder gesetzliche Zuständigkeit im Bereich Gesundheit, Prävention, Versorgung oder psychosoziale Hilfen, z. B. als Gesundheitsamt oder als sonstige Stelle eines Landes, Landkreises, einer kreisfreien Stadt, Gemeinde oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung oder
- Gesetzliche oder sozialrechtliche Einbindung in das Gesundheits- oder Sozialversorgungssystem, z. B. als Sozialversicherungsträger, Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Aufgaben im Gesundheits- oder Sozialwesen oder als anerkannter bzw. zugelassener Leistungserbringer.
Für die Aufnahme in die Akteursübersicht müssen die Akteure mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit (z.B. e.V., gGmbH, gUG, gAG, eG, Stiftung) oder
- Erfüllung der Qualitätsanforderungen des Leitfadens Prävention der GKV oder entsprechende Zertifizierung der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) oder
- Öffentlich-rechtlicher Auftrag oder gesetzliche Zuständigkeit im Bereich Gesundheit, Prävention, Versorgung oder psychosoziale Hilfen, z. B. als Gesundheitsamt oder als sonstige Stelle eines Landes, Landkreises, einer kreisfreien Stadt, Gemeinde oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung oder
- Gesetzliche oder sozialrechtliche Einbindung in das Gesundheits- oder Sozialversorgungssystem, z. B. als Sozialversicherungsträger, Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Aufgaben im Gesundheits- oder Sozialwesen oder als anerkannter bzw. zugelassener Leistungserbringer.
Politische Unparteilichkeit/Weltanschauliche Offenheit
Alle Akteure müssen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang stehen. Diskriminierende, undemokratische oder extremistische Inhalte werden von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.
Alle Akteure müssen mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang stehen. Diskriminierende, undemokratische oder extremistische Inhalte werden von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.
Impressum
Vollständige und leicht auffindbare Angaben zum Akteur müssen auf dem verlinkten Internetauftritt einsehbar sein. Bei geschäftsmäßig angebotenen digitalen Diensten sind insbesondere die allgemeinen Informationspflichten nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zu beachten.
Vollständige und leicht auffindbare Angaben zum Akteur müssen auf dem verlinkten Internetauftritt einsehbar sein. Bei geschäftsmäßig angebotenen digitalen Diensten sind insbesondere die allgemeinen Informationspflichten nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) zu beachten.
