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Eingang zu einem Klinikgelände hinter Mauern mit einem Schild davor
© LAVG
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Maßregelvollzug (MRV) ist die gerichtlich angeordnete, gesicherte Behandlung und Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern in Fachkrankenhäusern. Das LAVG ist seit 30.11.2022 die für die Aufsicht des Maßregelvollzugs zuständige Behörde.

  • Informationen zum Maßregelvollzug in Brandenburg

    Die Behandlung und Unterbringung im Maßregelvollzug kommt in Betracht:

    • wenn eine Straftäterin oder ein Straftäter bei der Begehung einer Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung gar nicht (bei Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB),
    • oder nur eingeschränkt (bei verminderter Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB) das Unrecht ihrer oder seiner Tat einsehen bzw. nicht nach dieser Einsicht handeln konnte oder
    • wenn sie oder er die Tat aufgrund einer Suchterkrankung beging.

    Der Maßregelvollzug wird im Land Brandenburg in zwei Psychiatrischen Fachkliniken, dort in den Kliniken für Forensische Psychiatrie, vollzogen:

    Die Behandlung und Unterbringung im Maßregelvollzug kommt in Betracht:

    • wenn eine Straftäterin oder ein Straftäter bei der Begehung einer Straftat aufgrund einer psychischen Erkrankung gar nicht (bei Schuldunfähigkeit gemäß § 20 StGB),
    • oder nur eingeschränkt (bei verminderter Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB) das Unrecht ihrer oder seiner Tat einsehen bzw. nicht nach dieser Einsicht handeln konnte oder
    • wenn sie oder er die Tat aufgrund einer Suchterkrankung beging.

    Der Maßregelvollzug wird im Land Brandenburg in zwei Psychiatrischen Fachkliniken, dort in den Kliniken für Forensische Psychiatrie, vollzogen:

  • Fachaufsicht über den Maßregelvollzug

    Der Maßregelvollzug wird im Land Brandenburg in zwei Psychiatrischen Fachkliniken, dort in den Kliniken für Forensische Psychiatrie, vollzogen. Diese befinden sich in privater Trägerschaft. Um den gesetzlichen Auftrag der Durchführung des Maßregelvollzugs abzusichern, ist dem LAVG die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug durch das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz BbgPsychKG übertragen worden.

    Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben durch die privaten Träger. In Ausübung der Fachaufsicht können fachliche Weisungen erteilt und bei Nichtbefolgung einer Weisung, bei Gefahr im Verzug oder aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Befugnisse der nachgeordneten Stelle selbst ausgeübt werden. Die oberste Fachaufsicht wird von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied der Landesregierung ausgeübt.

    Der Maßregelvollzug wird im Land Brandenburg in zwei Psychiatrischen Fachkliniken, dort in den Kliniken für Forensische Psychiatrie, vollzogen. Diese befinden sich in privater Trägerschaft. Um den gesetzlichen Auftrag der Durchführung des Maßregelvollzugs abzusichern, ist dem LAVG die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug durch das Brandenburgische Psychisch-Kranken-Gesetz BbgPsychKG übertragen worden.

    Die Fachaufsicht erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben durch die privaten Träger. In Ausübung der Fachaufsicht können fachliche Weisungen erteilt und bei Nichtbefolgung einer Weisung, bei Gefahr im Verzug oder aufgrund besonderer gesetzlicher Ermächtigung die Befugnisse der nachgeordneten Stelle selbst ausgeübt werden. Die oberste Fachaufsicht wird von dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied der Landesregierung ausgeübt.

Das Dezernat G5 "Aufsicht Maßregelvollzug / öffentlich-rechtliche Unterbringung" hat seinen Sitz in Cottbus:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg
Abteilung Gesundheit, Dezernat G5
Gaglower Straße 17/18
03048 Cottbus

Das Dezernat G5 "Aufsicht Maßregelvollzug / öffentlich-rechtliche Unterbringung" hat seinen Sitz in Cottbus:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit des Landes Brandenburg
Abteilung Gesundheit, Dezernat G5
Gaglower Straße 17/18
03048 Cottbus