Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel
Wer Arzneimittel im Rahmen des Versandhandels in den Verkehr bringen will, bedarf einer Erlaubnis nach § 11a des Apothekengesetzes.
Die Versandhandelserlaubnis muss schriftlich beantragt werden. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular. Falls Sie im Besitz einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke mit Filialapotheken sind und den Versandhandel aus mehreren Apotheken betreiben möchten, beachten Sie bitte, dass für jede Apotheke ein separater Antrag gestellt werden muss.
Für die Erteilung der Versandhandelserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.