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Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen

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Das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit übernimmt in den Fachbereichen

  • Humanmedizin und
  • Zahnmedizin

die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen aus im Ausland betriebenen fachgleichen und fachverwandten Studiengängen sowie aus im Inland betriebenen fachverwandten Studiengängen,

  • wenn die antragstellenden Personen an einer Hochschule im Land Brandenburg für das Studium der Human- bzw. Zahnmedizin zugelassen oder eingeschrieben, bzw.,
  • sofern noch keine Zulassung oder Einschreibung für ein Studium der Human- bzw. Zahnmedizin in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist, im Land Brandenburg geboren sind.

Darüber hinaus übernimmt das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe auch die Anrechnung und Anerkennung von Ausbildungszeiten und Prüfungen im Fachbereich Pharmazie aus im Ausland betriebenen fachgleichen und fachverwandten Studiengängen sowie aus im Inland betriebenen fachverwandten Studiengängen, wenn die antragstellenden Personen noch keine Zulassung oder Einschreibung für ein Studium der Pharmazie in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben, aber im Land Brandenburg geboren sind.

Sofern Gleichwertigkeit gegeben ist, werden auch im Ausland abgeleistete praktische Ausbildungszeiten auf die pharmazeutische Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet.

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Das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit übernimmt in den Fachbereichen

  • Humanmedizin und
  • Zahnmedizin

die Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen aus im Ausland betriebenen fachgleichen und fachverwandten Studiengängen sowie aus im Inland betriebenen fachverwandten Studiengängen,

  • wenn die antragstellenden Personen an einer Hochschule im Land Brandenburg für das Studium der Human- bzw. Zahnmedizin zugelassen oder eingeschrieben, bzw.,
  • sofern noch keine Zulassung oder Einschreibung für ein Studium der Human- bzw. Zahnmedizin in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist, im Land Brandenburg geboren sind.

Darüber hinaus übernimmt das Landesprüfungsamt für Akademische Heilberufe auch die Anrechnung und Anerkennung von Ausbildungszeiten und Prüfungen im Fachbereich Pharmazie aus im Ausland betriebenen fachgleichen und fachverwandten Studiengängen sowie aus im Inland betriebenen fachverwandten Studiengängen, wenn die antragstellenden Personen noch keine Zulassung oder Einschreibung für ein Studium der Pharmazie in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben, aber im Land Brandenburg geboren sind.

Sofern Gleichwertigkeit gegeben ist, werden auch im Ausland abgeleistete praktische Ausbildungszeiten auf die pharmazeutische Ausbildung in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet.

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